Volle Rückerstattung
Extreme Hitze – wann der Urlaub storniert werden kann
Die Urlaubsregionen stöhnen unter den anhaltend hohen Temperaturen. Unter Umständen kann dadurch kostenlos von einer Reise zurückgetreten werden.
Die extreme Hitze vor allem auch im Süden Europas, wie Griechenland und Italien, macht derzeit Einheimischen und Touristen gleichermaßen zu schaffen. In Teilen Italiens klettern die Temperaturen auch in den nächsten Tagen nicht unter 35 Grad und in Griechenland wird erneut an der 40-Grad-Marke gekratzt.
Für viele Reisende eine unerträgliche Situation und unter gewissen Umständen tatsächlich ein Stornogrund, wie der ÖAMTC aufmerksam macht.
Vorteil bei Pauschalreisen
So sei ein kostenloser Rücktritt von einer Pauschalreise prinzipiell möglich, wenn Hitze ein Gesundheitsrisiko darstelle: "Für eine Stornierung einer Pauschalreise kann auch die individuelle, z. B. gesundheitliche, Situation des oder der Reisenden wichtig sein: Bedeutet die außergewöhnliche und extreme Hitze ein Gesundheitsrisiko, kann bei einer Pauschalreise für manche Reisende durchaus ein kostenloser Rücktritt möglich sein. Man sollte bei Fragen dazu unbedingt mit dem Veranstalter oder Reisebüro Kontakt aufnehmen", weiß ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.
Schwieriger sei es bei Individualreisenden, die ihren Urlaub selbst gebucht und organisiert haben. Ein separat gebuchter Flug sei nämlich nur dann kostenfrei stornierbar, wenn das Flughafengelände betroffen, beziehungsweise eine Landung nicht möglich ist.
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Ob eine Stornierung einer individuell gebuchten Unterkunft möglich ist, hänge vom Recht des jeweiligen Landes ab. Im Ernstfall empfiehlt sich jedenfalls die Kontaktaufnahme mit der Unterkunft, um gegebenenfalls auch eine Kulanz-Lösung zu erreichen.
Preisminderung bei gesperrten Sehenswürdigkeiten
Aufgrund von Hitzewellen kann es außerdem vorkommen, dass Sehenswürdigkeiten - wie die Akropolis in Athen - zeitweise gesperrt werden. "Wenn aufgrund der Hitze Sehenswürdigkeiten nicht besucht werden, die aber in der Pauschalreise mitgebucht wurden, und keine Alternative angeboten werden kann, haben Urlauber Anspruch auf eine Preisminderung", so Pronebner.
Erhöhte Waldbrandgefahr
Durch Trockenheit, extreme Temperaturen und Winde herrscht zudem erhöhte Gefahr für Waldbrände. Wer kurz vor einer Reise in von Waldbränden betroffene Gebiete steht, sollte wissen: "Wenn aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung an den Urlaubsort erheblich beeinträchtigt oder gar unmöglich wird, ist ein kostenfreies Storno möglich. Dies ist sehr oft bei Naturkatastrophen, wie etwa Bränden, der Fall – und zwar unabhängig davon, ob es eine Reisewarnung des Außenministeriums gibt", erklärt Pronebner.
Waldbrand-Alarm auf Rhodos
Eine kostenfreie Stornierung ist allerdings nur möglich, wenn der Urlaubsantritt und die Gefahrensituation zeitlich eng beieinander liegen und die geplante Reise genau in die betroffene Region führt. So wird ein Waldbrand am griechischen Festland die Reise auf eine griechische Insel nicht erheblich beeinträchtigen. "Startet der Urlaub beispielsweise erst in zwei Wochen, heißt es: abwarten und sich kurzfristig über die aktuelle Lage informieren", so die Expertin.
Der ÖAMTC Reise-Radar informiert unter www.oeamtc.at/reiseradar über aktuelle und reiserelevante Ereignisse, so auch über extreme Hitze oder Waldbrände.
Auf den Punkt gebracht
- Urlauber können unter bestimmten Bedingungen aufgrund extremer Hitze eine Pauschalreise kostenlos stornieren, insbesondere wenn die Gesundheit gefährdet ist
- Bei individuell gebuchten Reisen ist die Stornierung schwieriger, aber eine Preisminderung kann bei gesperrten Sehenswürdigkeiten beansprucht werden
- Zudem kann eine kostenfreie Stornierung bei erheblicher Beeinträchtigung durch Waldbrände in Betracht gezogen werden