Coronavirus

ZIB2-Gast bringt ORF-Star Thür im Studio zum Lachen

André Wilding
Arbeitsrechtsexpertin Katharina Körber-Risak (li.) und Virologin Dorothee von Laer bei Martin Thür in der ZIB2.
Arbeitsrechtsexpertin Katharina Körber-Risak (li.) und Virologin Dorothee von Laer bei Martin Thür in der ZIB2.
ORF/ Screenshot

ORF-Star Martin Thür konnte sich bei seinem Gespräch über das Quarantäne-Aus mit seinen Studio-Gästen ein kleines Lächeln nicht verkneifen.

Die Verordnung zum Ende der Corona-Absonderung ist offiziell erlassen worden. Darin werden die Verkehrsbeschränkungen für Corona-Infizierte definiert und jene Orte, die sie nicht betreten dürfen. Infizierte ohne Symptome können ab 1. August die eigene Wohnung verlassen und auch arbeiten gehen. Sie müssen dabei durchgehend eine FFP2-Maske tragen.

Ausnahme: im Freien bei einem Abstand von mindestens zwei Metern zu anderen Personen. Ein Besuch in der Gastronomie wird damit de facto unmöglich. Besuche in sogenannten vulnerablen Settings – also Krankenhäuser, Pflegeheime, etc. – sind nicht erlaubt.

Krankschreibung per Telefon

Gleichzeitig wird die Risikogruppenverordnung wieder in Kraft gesetzt: Menschen aus Risikogruppen können damit ins Homeoffice wechseln bzw. von der Arbeit freigestellt werden. Und auch die telefonische Krankschreibung wird wieder eingeführt. Wer sich krank fühlt, erhält mit einem Telefonat beim Hausarzt bzw. bei der Hausärztin seine Krankschreibung.

Doch die Aufregung nach dem Ende für die Corona-Quarantäne ist groß – und die Kritik daran reißt nicht ab. Der Grund: viele Fragen sind weiterhin ungeklärt und verlangen nach einer Antwort. So ist weitestgehend unklar, ab wann infizierte Personen nun genau zu Hause bleiben können – "Heute" berichtete.

Virologin Dorothee von Laer und Arbeitsrechtsexpertin Katharina Körber-Risak waren am Mittwochabend zu Gast in der "Zeit im Bild 2" und sprachen mit ORF-Moderator Martin Thür über das Ende der Heimisolation – und die Expertinnen sprachen dabei unmissverständlich Klartext.

"Zu Hause bleiben, wenn man ansteckend ist"

Auf die Einstiegsfrage von Thür, ob es überhaupt noch Sinn machen würde, Menschen zu isolieren, wenn das Gesundheitssystem laut Regierung nicht an der Kippe stehen würde, antwortete die Corona-Experte: "Die Zahlen auf Intensiv- als auch Normalstationen haben sich in den letzten vier Wochen verdoppelt. Das ist schon ein erheblicher Anstieg. Aber wir sind lange nicht bei Zahlen früherer Wellen – das ist schon richtig."

Der gesunde Menschenverstand würde aber gebieten, dass "wenn man ansteckend ist, dass man zu Hause bleibt und nicht unter Leute geht" – das betreffe aber nicht nur etwa eine Corona, sondern auch andere Infektionskrankheiten, wie etwa die Influenza, Masern oder Windpocken. "Insofern denke ich, ist es ungewöhnlich, dass man bei Corona jetzt eine Ausnahme macht."

Und die Virologin erklärt weiter: "Menschen, die nie Symptome entwickeln, also wo die ganze Erkrankung symptomfrei ist, sind tatsächlich nicht so ansteckend, wie symptomatische Personen." "Die zwei, drei Tage, bevor die Infektion ausbricht, wo man Symptome bekommt, da ist man besonders ansteckend." Die FFP2-Maske würde einen gewissen Schutz bieten, aber "sie ist kein sehr hoher Schutz."

"Müssen wir mit dem Virus leben lernen?"

Immer wieder würde man zudem hören, dass wir mit dem Virus leben lernen müssten. "Muss man diese Isolationspflicht nicht zwangsläufig irgendwann abbauen?", wollte Thür von der Expertin wissen. Dazu die Virologin: "Wir haben ein Gesetz, das sagt, dass man alle Handlungen, die andere gefährden, sich mit Infektionskrankheiten anzustecken, strafbar sind." Das Gesetz und der Hausverstand seien sich da einig. Man darf also nichts tun, was zu einer Ansteckung einer anderen Person führt.

Angesprochen darauf, ob Plexiglaswände in Büros, Geschäften oder Lokalen die Sicherheit erhöhen würden, erklärte von Laer: "Also wenn jemand eine Maske trägt und es eine Plexiglasscheibe gibt, dann ist das schon sinnvoll. Aber nur solange, als das die Scheibe wirklich immer zwischen Personen bleibt. Wenn man sich diszipliniert daran hält, ist das ein guter Schutz."

Mit dem Variantenmanagementplan der Regierung können die Expertinnen durchaus etwas anfangen. "Wir müssen uns auf die beste Situation, als auch auf den Worstcase vorbereiten. Das schlechteste Szenario mit einer Killer-Variante halte ich aber für extrem unwahrscheinlich."

Laut der Expertin sei es aber sehr wahrscheinlich, dass das Virus die Antikörper-Antwort zu umgehen lernt. Aber: "Wir haben Killer-Zellen und denen kann das Virus nicht entkommen."

"Ab wann ist man eigentlich krank?"

Nach dem Interview mit Dorothee von Laer sprach Moderator Thür mit Arbeitsrechtsexpertin Katharina Körber-Risak über die arbeitsrechtlichen Fragen. Und der ORF-Star wollte gleich zu Beginn wissen, ab wann man eigentlich krank sei. "Im arbeitsrechtlichen Sinn kommt es immer darauf an, ob man arbeitsfähig ist."

Das könne man aber nicht generell beantworten, weil es etwa auf Baustellen andere körperliche Voraussetzungen gebe würde als etwa in Büros. "Der Arzt muss sich also genau ansehen, wie die körperliche Verfassung einer Person ist." Das per Telefon zu entscheiden, sei aber schwierig.

Der Arbeitgeber muss rechtlich übrigens Bescheid wissen, wenn ein Arbeitnehmer krank ist bzw. Corona hat. Zudem hat der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht. "Wenn ein Arbeitgeber also weiß, dass jemand kommt, der Corona-positiv ist, dann muss er weitere Schutzvorkehrungen treffen", so die Expertin.

Arbeitnehmer müssten dann ihr Schutzkonzept updaten – "sofern man möchte, dass jemand kommt, der Corona-positiv ist." Außerdem müsse der Arbeitgeber auch kontrollieren, ob sich die infizierte Person an die Maskenregel hält, "sonst ist er selber haftbar." Der Arbeiternehmer müsse zwar eine Maske tragen, er muss aber auch eine Pause davon machen können.

"Heute Schnitzel, Flo ist positiv"

In der Praxis sei dies aber vermutlich schwer zu kontrollieren, "dass das auch eingehalten wird." "Habe ich eigentlich ein Recht als Kunde von einem Unternehmen zu erfahren, ob die Person, die mich da bedient, einen positiven Coronatest hat oder nicht?" wollte Thür wissen.

"Geregelt ist es nicht explizit! Informations- und Offenlegungspflicht ist überhaupt nicht geregelt – weder in der Verordnung noch sonst irgendwo", stellte Katharina Körber-Risak klar. Der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer habe aber die Aufklärungspflicht zur Haftungsvermeidung. "Er muss also gegenüber Dritten offenlegen, die engeren Kontakt haben, dass jemand positiv ist."

Und weiter: "Man kann sich dann vorstellen, man geht in ein Lokal und da steht dann am Schild vorne: 'Heute Schnitzel und außerdem bedient sie Flo – Corona-positiv'. "Aber macht das dann noch Spaß dort essen zu gehen?", hakte Thür mit einem Lächeln im Gesicht nach. "Das müssen die Kunden entscheiden!", so Körber-Risak. Da konnte auch Virologin Dorothee von Laer ein Schmunzeln nicht mehr länger zurückhalten.

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    SPAR/ Peakmedia Dominik Zwerger
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