Politik

Zehn Minuten Maskenpause für Beschäftigte

Beschäftigte dürfen künftig alle drei Stunden eine Maskenpause einlegen – das regelt der neue Corona-Generalkollektivvertrag. Die Details. 

Heute Redaktion
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Alle drei Stunden dürfen Beschäftigte eine Maskenpause von 10 Minuten einlegen. 
Alle drei Stunden dürfen Beschäftigte eine Maskenpause von 10 Minuten einlegen. 
istock

Der neue Corona-Generalkollektivvertrag für 2,7 Mio. Beschäftigte ist fertig:

■ Wer in der Arbeit Maske tragen muss, darf diese nach drei Stunden für mindestens zehn Minuten abnehmen.

■ Firmen, die einen 3G-Nachweis verlangen, dürfen keine Maske verordnen.

■ Arbeitgeber dürfen diese 3G-Daten überprüfen.

■ Keine Entlassung, Kündigung oder Benachteiligung bei positivem Covid-Test.

■ Vorteilhaftere betriebliche Regelungen für Mitarbeiter bleiben jedenfalls aufrecht.

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