Politik
Zehn Minuten Maskenpause für Beschäftigte
Beschäftigte dürfen künftig alle drei Stunden eine Maskenpause einlegen – das regelt der neue Corona-Generalkollektivvertrag. Die Details.
Von Heute Redaktion
Alle drei Stunden dürfen Beschäftigte eine Maskenpause von 10 Minuten einlegen.
istock
Der neue Corona-Generalkollektivvertrag für 2,7 Mio. Beschäftigte ist fertig:
■ Wer in der Arbeit Maske tragen muss, darf diese nach drei Stunden für mindestens zehn Minuten abnehmen.
■ Firmen, die einen 3G-Nachweis verlangen, dürfen keine Maske verordnen.
■ Arbeitgeber dürfen diese 3G-Daten überprüfen.
■ Keine Entlassung, Kündigung oder Benachteiligung bei positivem Covid-Test.
■ Vorteilhaftere betriebliche Regelungen für Mitarbeiter bleiben jedenfalls aufrecht.
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