Der neue Corona-Generalkollektivvertrag für 2,7 Mio. Beschäftigte ist fertig:
■ Wer in der Arbeit Maske tragen muss, darf diese nach drei Stunden für mindestens zehn Minuten abnehmen.
■ Firmen, die einen 3G-Nachweis verlangen, dürfen keine Maske verordnen.
■ Arbeitgeber dürfen diese 3G-Daten überprüfen.
■ Keine Entlassung, Kündigung oder Benachteiligung bei positivem Covid-Test.
■ Vorteilhaftere betriebliche Regelungen für Mitarbeiter bleiben jedenfalls aufrecht.