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Geheim-Cams, Briefe – so kassiert Wiener Falsch-Parker 

In Wien-Donaustadt sorgt ein Privatgrundbesitzer in einer Sackgasse für horrende Strafen. Neuerdings verschickt dieser auch Gerichtsbeschlüsse.

Robert Cajic
Dieser Brief hatte es in sich: Eine Wienerin erhielt neben einer 795€-Strafe auch gleich mehrere Gerichtsbeschlüsse. Im Foto: Die aufgestellte Kamera filmte alles mit.
Dieser Brief hatte es in sich: Eine Wienerin erhielt neben einer 795€-Strafe auch gleich mehrere Gerichtsbeschlüsse. Im Foto: Die aufgestellte Kamera filmte alles mit.
Leserreporter

Autofahrer werden für das Wenden in der Franz-Eduard-Matras-Gasse zur Kasse gebeten: Für die Durchfahrt über einen naheliegenden Privatparkplatz sollen die Falsch-Fahrer rund 795 Euro blechen. Für diejenigen, die dagegen rechtlich vorgehen möchten, sendet der Grundbesitzer gleich mehrere zivilrechtliche Gerichtsbeschlüsse mit.

Neun Seiten Gerichtsbeschlüsse – "Möchte Autofahrer einschüchtern"

Das Wenden in der Donaustädter Sackgasse ist wegen der engen Fahrbahn oftmals schwierig. Deshalb nutzte "Heute"-Leserin Elena* (Name von der Redaktion geändert) den Privatparkplatz am Ende der Straße, um umzukehren. Die Rechnung bekam die Wienerin nun per Post serviert – und vieles mehr.

So erhielt die 24-Jährige neben der Aufforderung, rund 800 Euro einzuzahlen, auch mehrere Berichte über Beschlüsse des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien. Neun Seiten voller Gerichtsentscheide bekam Elena per Post zugestellt und staunt noch immer über diese dubiose Methode: "Der möchte Autofahrer, die keine andere Wahl hatten als über den Parkplatz zu wenden, einschüchtern", so die Wienerin im "Heute"-Talk.

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    Autofahrer aufgepasst: Hier kostet das Wenden mehrere Hundert Euro.
    Autofahrer aufgepasst: Hier kostet das Wenden mehrere Hundert Euro.
    Denise Auer

    Justizministerium verweist auf Datenschutz-Regeln

    Doch wie legal sind diese Vorgehensweisen des Privatgrundbesitzers? Zwei Kameras innerhalb des Areals fangen die Pkw-Lenker ein. Auf Anfrage von "Heute" stellte die Pressestelle des Bundesministeriums für Justiz klar, dass das Aufstellen der Kameras "von den Umständen des Einzelfalls abhängt". Die Beurteilung obliege demnach der Datenschutzbehörde.

    Auch ob die anhängigen Gerichtsentscheidungen echt sind, kann nicht vollends bestätigt werden. Klar ist hingegen, dass der Inhaber des privaten Parkplatzes nichts dem Zufall überlässt, um ahnungslose Autofahrer gnadenlos abzustrafen.

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