Niederösterreich

Wolf-Abschuss – "Will nicht, dass sich Leute fürchten"

Wird ein Wolf in NÖ für Mensch und Tier gefährlich, darf er von Jägern eigenmächtig "entnommen" werden. Bescheid ist keiner mehr notwendig.

Isabella Nittner
Stephan Pernkopf erklärt die neue Wolfsverordnung.
Stephan Pernkopf erklärt die neue Wolfsverordnung.
NLK Burchhart

Nach vielen Jahren ist der Wolf in mehreren Regionen von Niederösterreich wieder heimisch. Erst kürzlich sorgte eines der Raubtiere im Waldviertel für Aufregung, nachdem es durch einen Ort in Schrems (Bezirk Gmünd) geschlendert war.

Die Politik beschäftigt der Wolf – wie oftmals berichtet – bereits seit Längerem: Nachdem der Truppenübungsplatz in Allentsteig bereits seit einigen Jahren wieder Heimat für ganze Rudel geworden ist, wurde kürzlich nach einigen Rissen die Wolfsverordnung adaptiert. 

Stufenplan

Jäger dürfen nun selbst entscheiden, ob ein "Problemwolf" entnommen werden muss oder nicht. Ein offizieller Bescheid der Behörde ist dafür nicht mehr notwendig. Wenn der Wolf nicht vertrieben oder mit Hilfe von beispielsweise Warn- oder Schreckschüssen vergrämt werden kann, zunehmend aggressiv wird und ein Angriff auf Menschen oder Tiere droht, darf er abgeschossen werden. Die Maßnahmen des Jägers müssen dabei penibel dokumentiert werden, es gibt einen eigenen Stufenplan, wann sich ein Jäger dabei wie zu verhalten hat.

Wolf mitten in Schrems
Wolf mitten in Schrems
ORF/privat/Rene Koppensteiner

Entnommen werden darf dabei beispielsweise wenn der Wolf trotz Vertreibungsmaßnahmen Menschen folgt, er schon zwei Mal pro Woche in einer Siedlung auftaucht und auch längere Zeit dort bleibt, er droht, Hunde anzugreifen oder wenn er einen Hund tötet.

"Harte Maßnahmen"

Landesvize Stephan Pernkopf steht hinter der neu ausgearbeiteten Verordnung. "Ich möchte nicht, dass die Menschen in Niederösterreich Angst vor wilden Tieren haben müssen. Beim Thema Sicherheit gibt es keine Kompromisse. Wenn ein Wolf nicht mehr scheu ist und in die Nähe von Siedlungen kommt, dann muss er abgeschreckt oder auch entnommen werden können", fasst er seine Intention für die rasche Bearbeitung der Richtlinie zusammen. Und überhaupt sei die FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, Anm.) der EU vorgestrig. In ihr ist der Wolf als besonders schützenswertes Tier eingestuft, was die Handhabe mit Problemwölfen erschwert, auch wenn sie zahlreiche Nutztiere reißen. Erst kürzlich wurde auf EU-Ebene eine Expertenstudie in Auftrag gegeben, um zu erörtern, wie regional mit dem "Problem Wolf" umgegangen werden könne.

"Der Bauer züchtet, treibt das Vieh auf die Weide oder hält die Tiere im Stall nicht, damit sie der Wolf frisst." – Stephan Pernkopf

Dass Versicherungen der meisten Landwirte Wolfsrisse umfassen und Bauern entschädigt würden, löse das Problem jedenfalls nicht. "Der Bauer züchtet, treibt das Vieh auf die Weide oder hält die Tiere im Stall nicht, damit sie der Wolf frisst. Er will Lebensmittel ­erzeugen. Es geht ihm nicht um einen ökonomischen Ersatz, er muss wirtschaften können. Bergsteiger Reinhold Messner hat es treffend formuliert; er kritisierte, dass man es in Teilen Frankreichs geschafft habe, den ländlichen Raum zu entsiedeln. Der Wolf habe dort die Oberhand gewonnen, und es gebe keine Weidewirtschaft mehr. Das kann nicht unser Ziel sein, da muss es harte Maßnahmen geben", so Pernkopf.

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