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Teuerungs-Bonus gestrichen, weil Frau im Spital lag

Michaela (44) versteht die Welt nicht mehr. Weil sie den Großteil des Sommers im Krankenstand war, bekommt sie jetzt keinen Teuerungsbonus.

Stefan Pscheider
Eine Wienerin musste im Sommer plötzlich ins Krankenhaus. Jetzt soll sie dafür bezahlen.
Eine Wienerin musste im Sommer plötzlich ins Krankenhaus. Jetzt soll sie dafür bezahlen.
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Die jüngsten Monate verliefen für Michaela alles andere als einfach. Im Juni musste die Wienerin unerwartet ins Krankenhaus und sich einer dringenden Nasen-Operation unterziehen. Auch nach der Entlassung aus dem Spital lag die 44-Jährige noch bis zum 20. Juli zu Hause flach. Das soll der Arbeitssuchenden nun zum Verhängnis werden.

"Ich habe keinen Anspruch auf den Bonus"

Anfang Oktober bemerkte die Wienerin, dass ihr der Teuerungsausgleich-Bonus, welcher für 28. September angekündigt worden war, noch nicht ausbezahlt wurde. Die Sonderzahlung wurde ab Herbstbeginn rückwirkend für die Monate Juli und August ausgestellt. "Ich wunderte mich etwas um den Verbleib des Geldes, weshalb ich gleich am nächsten Tag bei der zuständigen Auszahlungsstelle nachhakte", erzählte die Wienerin, die davon ausging, dass der Bonus auch bei ihr landen sollte.

Die Antwort entsetzte Michaela allerdings: "Man teilte mir mit, dass ich aufgrund des Krankenstands im Juli die Voraussetzungen für den Bezug der Bonuszahlung nicht erfülle. Demnach hätte ich im Juli mindestens 16 Tage lang die Notstandshilfe beziehen müssen", erzählte die Wienerin. Michaela hat demnach keinen Anspruch auf die Sonderzuwendung vom Juli. 

"Personen die Krankengeld beziehen, sind nicht vorgemerkt"

"Ich kann das absolut nicht nachvollziehen. Es geht mir hierbei weniger um die 60 Euro, als viel mehr um die Tatsache, dass mein Kind das jetzt ausbaden muss. Und das nur, weil ich im Sommer ins Krankenhaus musste", ärgerte sich die Wienerin abschließend.

"Heute" fragte diesbezüglich bei der zuständigen Abteilung des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums nach und konnte in Erfahrung bringen, dass für die Zuwendung des 60-Euro-Teuerungsausgleich-Bonus der Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe Voraussetzung ist.

"Personen, die Krankengeld beziehen, sind nicht beim AMS vorgemerkt, erhalten kein Arbeitslosengeld und keine Notstandshilfe", so das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft. Da Michaela zu diesem Zeitpunkt Krankengeld bezogen hat, wurde sie für die Bonuszahlung nicht berücksichtigt.

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