Insgesamt 120 Euro
Wienerin löst Parkscheine und wird dafür abgestraft
Vor Wochen musste eine Wienerin eine hohe Parkstrafe entrichten. Jetzt muss sie erneut brennen, dabei hatte sie brav Parkscheine gelöst.
Susanna Z. (Name von der Redaktion geändert) hat schon langsam die Nase voll davon, mit dem Auto in die Innenstadt zu fahren. Vor wenigen Tagen erhielt die Wienerin eine Parkstrafe. Dabei musste sie erst vor ein paar Wochen 72 Euro wegen eines anderen Parkvergehens bezahlen. Das macht sie einfach nur wütend. Vor allem, weil sie in beiden Fällen ohnehin einen Parkschein gelöst hat.
"Parkschein 20 Sekunden zu spät gelöst"
"Nach dem Erhalt der ersten Strafe habe ich im Anschluss sofort nachgefragt, warum ich eigentlich so viel bezahlen müsse. Demnach hatte ich den Parkschein 20 Sekunden zu spät gelöst. Damit mir das nicht noch einmal passiert, habe ich vor ein paar Tagen zuerst einen 15-Minuten-Parkschein gelöst und im Anschluss dann den kostenpflichtigen Parkschein", berichtet Susanna Z.
Doch ihre Rechnung ging nicht auf. Im Gegenteil: Die Wienerin erhielt eine Anonymverfügung in Höhe von 48 Euro. "Sie haben das mehrspurige Kraftfahrzeug in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt, wobei ein elektronischer Parkschein mit einem fünfzehn Minuten nicht übersteigenden elektronischen Parkschein in zeitlich unmittelbarer Aufeinanderfolge kombiniert wurde", hieß es in der Verfügung.
Wienerin entsetzt: "Das ist doch absurd"
Nach erneuter Anfrage erfuhr Susanna Z., dass sie ihr Auto hätte vorher umstellen müssen, bevor sie einen neuen Parkschein löst. Doch eine ganz andere Sache erschien für die Wienerin viel unverständlicher.
"Ich habe in beiden Fällen Parkscheine gelöst, und trotzdem statt der regulären Strafe (36 Euro; Anm.) viel mehr bezahlt! Ich verstehe das nicht! Jemand, der überhaupt keinen Parkschein benutzt, und dafür abgestraft wird, kommt besser weg als ich? Das ist doch absurd. Vor allem habe ich noch um Kulanz gebeten, da ich eine alleinerziehende Mutter bin und mit dem Geld sowieso sparsam umgehen muss", ärgert sie sich. Sie zahlte insgesamt also 120 Euro für ihre Parkvergehen in den letzten Wochen.
36 Euro Strafe? – Es "besteht kein Rechtsanspruch" darauf
Auf Anfrage bei der Stadt Wien teilt ein Sprecher im Gespräch mit "Heute" mit, dass der Parksheriff vor Ort entscheidet, welche Verfügung ausgestellt wird: "Als Organe der öffentlichen Aufsicht haben die Mitarbeiter*innen der Parkraumüberwachungsgruppe den gesetzlichen Rahmen, entweder eine Organstrafverfügung auszustellen oder eine Anzeige an die Behörde zulegen. Es besteht daher weder ein Rechtsanspruch auf die Ausstellung einer Organstrafverfügung, noch auf den Erhalt einer solchen."
In Susanna Z.'s Fall haben sich die Organe, warum auch immer, beide Male für eine Anzeige statt einer Organstrafverfügung entschieden. Daher die höheren Kosten. Während eine Organstrafverfügung nur mit 36 Euro vergolten wird, ist eine Anzeige mit viel mehr Aufwand verbunden – daher auch der höher Betrag. Für die Wienerin ändert das gar nichts. Sie ist der Meinung, dass das ganze eine "absolute Frechheit" ist.