"Eine Frechheit"
Richterin muss für 2 Minuten Parken 395 € Strafe zahlen
Die Frau parkte ihren Pkw in der Hasnerstraße 128 in Wien-Ottakring – nun flatterte ihr eine saftige Geldstrafe ins Haus.
Als "Frechheit" und "reine Geldmacherei" bezeichnet eine in NÖ tätige Richterin (seit wenigen Tagen im Ruhestand) ihre Parkstrafe: Die Frau war aus beruflichen Gründen am 30. April um 8.15 Uhr in Wien-Ottakring unterwegs gewesen. Weil ihr "kurz schlecht" wurde, blieb sie für zwei Minuten in der Hasnerstraße 128 mit dem Auto stehen.
Ende Mai flatterte ihr eine Strafe der "PV 22 Parkplatzvermietung GmbH" ins Haus. Sollte sie rasch eine Überweisung tätigen, könne man ihr "einen einmaligen Sonderpreis" von 395 Euro anbieten, damit wäre der Fall erledigt – bei Einklagung der Besitzstörung könnten die Kosten "erheblich höher werden".
Liegenschaft dem ÖAMTC bekannt
"Diese Liegenschaft (Anm.: Einfahrt vor einer geschlossenen Tankstelle, „Parken verboten"-Hinweise aber vorhanden) ist bei uns in der ÖAMTC-Rechtsberatung ein Begriff, weil sich immer mehr Mitglieder an uns wenden“, so ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried.
Da es sich bei derartigen Strafen um ein Vergleichsangebot handelt, ist die Höhe der Strafe nicht gesetzlich geregelt. Der Besitzer kann dem vermeintlichen Störer ein Angebot machen und sagen: "Wenn du meine Bedingungen annimmst, ist die Sache damit gegessen und es kommt zu keiner Klage". Diese Beträge (400 bis 500 Euro), die verlangt werden, orientieren sich an dem, was bei einem tatsächlichen Verfahren verlangt werden könnte. Das beginnt bei rund 500 Euro, kann aber mehr werden, je nach Verfahren - mehr dazu hier.
Parkvergehen: Richterin muss 395 Euro Strafe zahlen
Richterin bezahlte Strafe
Authried rät jedenfalls, sich an eine Rechtsberatung zu wenden. Die Richterin zahlte indes die 395 Euro, ein angedrohtes Gerichtsverfahren "tue ich mir nicht an".