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Wienerin hilft Freundin bei Umzug, kassiert 400€ Strafe

Bettina wollte ihrer Freundin beim Umzug in Wien-Wieden helfen. Doch die Hilfsbereitschaft kam sie teuer zu stehen. Knapp 400€ musste sie bezahlen.

Maxim Zdziarski
Bettina parkte neben dem grünen Auto. Die Unterlassungserklärung gestaltete sie besonders liebevoll für die Firma (links im Bild).
Bettina parkte neben dem grünen Auto. Die Unterlassungserklärung gestaltete sie besonders liebevoll für die Firma (links im Bild).
Google Maps / Leserreporterin

Jeder, der schon einmal in Wien umgezogen ist, kennt das Problem mit dem Parkplatz vor der Haustür. "Heute"-Leserin Bettina (29) griff ihrer besten Freundin Ende Februar unter die Arme, um den Umzug so rasch wie möglich abzuwickeln. Die 29-Jährige parkte ihr Fahrzeug bei der Schelleingasse 17 in zweiter Spur.

"Es gab schlichtweg keine Stellplätze also entschied ich mich das Auto für die 10 Minuten dort abzustellen und einen Zettel mit meiner Telefonnummer zu hinterlassen", erzählt Anna gegenüber "Heute". Ein folgenschwerer Fehler, wie sich wenige Wochen später herausstellte.

Kein Anruf, aber dafür teurer Brief

Die Wienerin bekam von einer Firma einen Brief zugestellt. Der Inhalt hatte es in sich: 399 Euro solle sie bezahlen, andernfalls sehe man sich im Namen des Haus-Eigentümers gezwungen eine Besitzstörungsklage einzureichen. Das Unternehmen selbst hat sich auf den "Schutz" von Liegenschaften offensichtlich spezialisiert. Im Internet wirbt man mit einer Provision in der Höhe von bis 200 Euro für denjenigen, der von der vermeintlichen Besitzstörung betroffen ist und spricht sogar von einer "Win-Win-Situation". Das Geschäftsmodell mit der Androhung von Klagen scheint also zu boomen

ÖAMTC kritisiert Höhe der Summen

Wie bereits mehrfach berichtet, sieht ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried die Vorgehensweise sei zwar rechtens, allerdings bei weitem nicht mehr verhältnismäßig. Mutige Betroffenen könnten demnach versuchen eine kleinere Summe zu überweisen und zu hoffen, dass es zu keiner Klage kommt. Eine Garantie gäbe es jedoch nicht.

"Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um ein Vergleichsangebot, das Druck auf die Autofahrer ausüben soll. Man kann allerdings durchaus ein Gegenangebot unterbreiten", erklärt Authried im "Heute"-Talk. Was viele allerdings nicht wissen: Auch das Parken im öffentlichen Raum kann eine Besitzstörung darstellen, wenn bei der Ausfahrt ein mehrmaliges Reversieren erforderlich wird. ÖAMTC-Mitglieder können sich jedenfalls bei der Rechtsberatung melden: "Wir schauen uns jeden Fall genau im Detail an."

Für Bettina war das den Aufwand nicht wert. Sie überwies den horrenden Betrag an die Firma. "Derjenige muss wohl sehr frustriert und oft enttäuscht worden sein, daher tun er mir eher leid", so die Wienerin. Aus diesem Grund habe sie die Unterlassungserklärung absichtlich bunt und fröhlich verziert: "Mein Leben geht nun ganz normal weiter – ohne Zorn oder Frust."

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