Ein Jahr lang gespart

Wienerin bezahlt 779 Euro bei Kika, bekommt aber nichts

Eine alleinerziehende Wienerin bestellte sich bei Kika eine Esstisch-Garnitur und zahlte 779 Euro an. Nach der Insolvenz schaut sie durch die Finger.

Maxim Zdziarski
Wienerin bezahlt 779 Euro bei Kika, bekommt aber nichts
Manuela (37) hat ein Jahr lang auf die neuen Möbel hingespart.
EVA MANHART / APA / picturedesk.com / Leserreporter

Das Schicksal meinte es mit Manuela bislang nicht besonders gut. Die alleinerziehende Wienerin (37) kümmert sich um ihren pflegebedürftigen Sohn und kann daher auch keiner geregelten Tätigkeit nachgehen. Doch die starke junge Frau lässt sich davon nicht unterkriegen und möchte wegen der finanziell schwierigen Lage nicht jammern.

In ihrer Wohnung war unlängst ein neuer Esstisch samt Sessel fällig. Über ein Jahr lang sparte sich Manuela das Geld zusammen. Im September hatte sie genug übrig, um die neuen Möbel endlich bestellen zu können. Beim Kika wurde die Wienerin schließlich fündig: 1.200 Euro sollte die Garnitur kosten. Allerdings musste sie ohnehin mit einer Wartezeit rechnen, also zahlte sie einen Großteil der Summe ein. Insgesamt 779 Euro wurden an den Möbelriesen überwiesen.

Wienerin sparte ein Jahr, jetzt ist Geld futsch

Doch nun schaut die Alleinerzieherin nach der Kika-Pleite durch die Finger. Der Insolvenzverwalter hat ihr die schlechte Nachricht schriftlich mitgeteilt: "Ich muss Ihnen leider mitteilen, dass ich gemäß § 21IO in den bestehenden Kaufvertrag nicht eintreten darf." Für die 37-Jährige eine Hiobsbotschaft. Die Anzahlung ist futsch und die bestellten Möbel wird sie wohl auch nicht bekommen.

Die einzige Möglichkeit zumindest einen Bruchteil der 779 Euro zu bekommen, ist ihre Forderung beim Landesgericht St. Pölten anzumelden. Die Gebühr dafür beträgt weitere 25 Euro. Die Krux an der Sache: Manuela steht am Ende eines Insolvenzverfahrens nur die sogenannte Insolvenzquote zu. Und diese könnte nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein.

Insolvenzquote
Sobald ein Unternehmen wirklich in Konkurs geht, wird alles, was dem Unternehmen gehört, vom Insolvenzverwalter zu Geld gemacht. Das, was am Ende übrig bleibt, wird auf die Gläubiger aufgeteilt.

Beispiel: Mehrere Gläubiger haben bei einem Unternehmen 10 Millionen Euro an Forderungen offen. Das Inventar des Unternehmens wird nach dem Konkurs versteigert – dabei kommt 1 Million Euro zusammen. Dieser Betrag wird unter den Gläubigern aufgeteilt. In diesem Fall beträgt die Insolvenzquote dann 10 Prozent.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Eine alleinerziehende Wienerin, die ein Jahr lang für eine Esstisch-Garnitur bei Kika gespart hatte, verlor nach der Insolvenz des Möbelhauses ihre Anzahlung von 779 Euro und wird die bestellten Möbel nicht erhalten.
    • Trotz der finanziell schwierigen Lage bleibt ihr nur die Möglichkeit, ihre Forderung beim Landesgericht St. Pölten anzumelden, um zumindest einen Bruchteil des Geldes zurückzubekommen.
    zdz
    Akt.