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Wiener rätseln über private Kurzparkzone auf Donauinsel
Auf der Wiener Donauinsel sorgt eine Privatstraße bei Autofahrern für Ungewissheit: Gilt hier die Kurzparkzone, oder nicht? "Heute" klärt auf.
"Heute"-Leserreporter Nico ist in seiner Freizeit mit seinem Hund gerne in der Natur. Vor allem die Donauinsel lädt zum Werweilen ein und weckt bei zahlreichen Wienern immer wieder aufs neue Urlaubsgefühle. Doch eine Privatstraße Am Rollerdamm sorgt bei dem Hundebesitzer nun für Rätselraten. Er dürfte nicht der einzige sein, dem unklar ist, ob hier nun die Kurzparkzone gilt, oder nicht.
Nico habe bei diversen Stellen angefragt und eigenen Angaben zufolge keine zufriedenstellenden Antworten bekommen. "Niemand konnte mir etwas Konkretes sagen", so der Wiener gegenüber "Heute". Auch unter den Parksheriffs sollen die Meinungen auseinander gehen.
"Laut Auskunft einzelner Kontrollorgane, die ich im Bezirk getroffen habe, ist es aber Privatgrund und die kontrollieren dort nicht. Andere wiederum schon", erzählt der Hundebesitzer weiter. Immer wieder komme es vor, dass auf dem Parkplatz bei der Donauinsel wegen fehlender Parkscheine gestraft werde.
ÖAMTC-Jurist klärt Irrtum auf
Nikolaus Authried, Verkehrsjurist beim ÖAMTC, erklärt nun gegenüber "Heute" die offensichtlich verwirrende Sachlage. Tatsächlich ist es so, dass das Hinweisschild "Privatgrund" eine Kurzparkzone nicht außer Kraft setzt. "Wenn die Straße für einen allgemeinem Nutzerkreis zugänglich bzw. befahrbar ist, handelt es sich dabei um öffentliche Verkehrsflächen. Daher ist auch hier die Kurzparkzone gültig", so Authried.
Der Grund: Die Eigentumsverhältnisse der Straße sind in diesem Fall nämlich irrelevant, solange jedermann diese gleichermaßen benutzen kann. Der Benutzerkreis müsste deutlich, beispielsweise durch Schranken oder Ketten, eingeschränkt sein.