Jetzt soll er 790 Euro zahlen
Wiener gerät gleich zweimal in fiese Parkfalle
In Favoriten sollen ahnungslose Autofahrer für Aufenthalte vor einer Einfahrt hunderte Euro zahlen. Ein Mann fiel doppelt auf die Parkfalle hinein.
Seit Jahren schlagen sich Autofahrer in Wien nicht nur mit Staus und Baustellen herum, auch Klagsdrohungen ziehen den Unmut der Pkw-Lenker auf sich: Neben bekannten Hotspots in der Donaustadt oder Floridsdorf werden auch im 10. Bezirk Autofahrer teuer abgemahnt und geklagt, wenn sie vor einer Einfahrt in der Quellenstraße stehenbleiben.
"Heute"-Leser Erol* (Name von der Redaktion geändert) bekam kürzlich gleich zwei Briefe: Er soll jetzt 790 Euro zahlen, sonst drohen immense Klagen.
"War sogar im Auto"
Mitte Juli und Mitte August stand Erol jeweils für wenige Augenblicke vor der Einfahrt in der Quellenstraße 92. Früher wurde diese Zufahrt von einer Auto-Werkstatt genutzt – nun befindet sich an diesem Ort ein Kindergarten, die Zufahrt ist also unbenutzt. Die Kleinpartei SÖZ Favoriten (Soziales Österreich der Zukunft) stellte bereits einen Antrag, die Einfahrt aufzulassen – mehr dazu hier.
Trotzdem sollen Autofahrer weiter jeweils 395 Euro zahlen, wenn sie auch nur kurz vor der Einfahrt halten. Erol soll jetzt sogar 790 Euro blechen. Im Gespräch mit "Heute" wütet der Autofahrer über die dubiosen Machenschaften: "Einmal bin ich nur kurz stehengeblieben, war die ganze Zeit im Auto. Beim zweiten Mal habe ich einer Dame geholfen, die gestürzt war."
So ist das Halten vor Einfahrt erlaubt
Erol möchte sich nun rechtlich beraten lassen. Dass man für einen kurzen Move vor Einfahrten so viel Geld zahlen soll, versteht der Wiener gar nicht: "Kann man vielleicht etwas gegen diese Leute oder Unternehmen tun? Weil das ist eine reine Betrugsmasche und Abzocke!"
Parkplatz-Abzockfallen in und um Wien
1010, Wiesinger Straße/Stubenring
1020, Große Sperrlgasse 17
1040, Schelleingasse 17
1100, Quellenstraße 92
1140, Lützowgasse 14a
1160, Hasnerstraße 128
1210, Prager Straße 94-98
1210, Donaufelder Straße 91
1220, Franz-Eduard-Matras-Gasse 8
1220, Walter-Zeman-Gasse
1220, Breitenleer Straße
Vösendorf, Am Teich
Tatsächlich ist ein kurzer Aufenthalt vor Einfahrten nicht vorschriftswidrig: Das Halten mit dem Auto ist sogar für 10 Minuten erlaubt, solange der Fahrzeuglenker im Auto bleibt, erklärte ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried gegenüber "Heute".
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Auf den Punkt gebracht
- Ein Wiener Autofahrer wurde zweimal Opfer einer Parkfalle in Favoriten und soll nun insgesamt 790 Euro zahlen, obwohl er nur kurz vor einer ungenutzten Einfahrt hielt
- Der Betroffene, Erol, plant rechtliche Schritte, da das Halten vor Einfahrten für bis zu 10 Minuten erlaubt ist, solange der Fahrer im Auto bleibt