Kunden aufgepasst
Paar soll für Mini-Strecke mit Wiener Taxi 30 € zahlen
In der Wiener City entlarvt ein Taxler eine dubiose Masche: Chauffeure sollen an Hotspots horrende Fixpreise verlangen. Eigentlich ist das verboten.
Verschiedenste Transportunternehmen machen herkömmlichen Taxibetrieben bereits seit Jahren enorme Konkurrenz, drücken die Preise teils immer weiter nach unten. Bei einem Taxistand im 1. Wiener Bezirk entlarvte ein Chauffeur nun eine dubiose Masche: Kunden werden für Dienste bei Taxistandplätzen horrende Fixpreise angeboten.
Wer diese nicht akzeptiert, muss in ein anderes Auto steigen. Das ist aber nicht erlaubt, erklärt die Wirtschaftskammer Wien im "Heute"-Talk.
30 Euro für 1,8 Kilometer
"Heute"-Leser Semir* (Name von der Redaktion geändert) ist seit Jahren Taxifahrer und war kürzlich besonders aufmerksam, denn: Wiederholt bemerkte der Lenker, dass Fahrten bei Standplätzen zu Wucher-Preisen "ausgehandelt" werden. Am 11. Dezember sollte ein Paar am späten Abend für eine Strecke von 1,8 Kilometern stolze 30 Euro hinblättern. Die potenzielle Kundschaft lehnte ab.
Semir stand mit seinem Wagen direkt dahinter und fragte das Paar, was passiert sei. Sie bestätigten: Ihnen wurde eine Fahrt für 30 Euro angeboten. Ein Leservideo zeigt alles.
Bei Verstößen: Das musst du tun
Die Vorgehensweise des Taxlers ist verboten. Der Grund: Die Wiener Taxi-Verordnungen schreiben vor, dass für Fahrten, die bei einem Standplatz beginnen, ausschließlich die Abrechnung über Taxameter erlaubt ist. Für Semir ist der Fall klar, dieselbe Masche sah der langjährige Chauffeur bereits zu oft. Er möchte Anzeige erstatten.
„Das ist Betrug! Schwarzfahrer, manipulierte Taxameter und Fixpreise – wegen solchen Leuten haben wir riesige Probleme in unserem Job!“
Die Taxi-Innung der Wirtschaftskammer Wien empfiehlt gegenüber "Heute" , Verstöße unter der Homepage taxifeedback.at zu melden, damit dem Vorfall nachgegangen werden kann. Außerdem informiert die Wirtschaftskammer über die wesentlichen Rechte von Fahrgästen. Demnach müssen am Armaturenbrett von Taxis jeweils der Name der Firma, die Adresse, das Kennzeichen sowie der Taxiausweis sichtbar sein.
Das sind die Rechte von Kunden
Auf der Rechnung ist Folgendes zu beachten: Die Wegstrecke in Kilometern, Fahrpreis, Datum, Kennzeichen, Name und Standort des Unternehmens sowie die Kenn-Nummer zur Identifizierung des Taxi-Fahrers müssen ersichtlich sein.
Außerdem können Kunden immer mit Karte zahlen. Stets gilt auch die Beförderungspflicht: Das Taxi muss Kunden an ihr Ziel bringen, außer sie rauchen im Auto oder wirken aggressiv. Das Taxi muss ebenso immer den schnellsten Weg wählen, außer Fahrgäste wollen eine andere Route befahren.
Der Chauffeur muss gegebenenfalls beim Ein- und Aussteigen sowie beim Gepäck helfen. Und zu guter Letzt: Sitzplätze, der Fußraum sowie der Kofferraum müssen für Fahrgäste frei sein.
Schräg, skurril, humorvoll, täglich neu! Das sind die lustigsten Leserfotos.
Auf den Punkt gebracht
- In der Wiener Innenstadt wurde eine illegale Praxis aufgedeckt, bei der Chauffeure an Taxistandplätzen überhöhte Fixpreise verlangen, was gegen die Wiener Taxi-Verordnungen verstößt.
- Die Wirtschaftskammer Wien rät, solche Verstöße zu melden und informiert über die Rechte der Fahrgäste, wie die Pflicht zur Abrechnung über Taxameter und die Möglichkeit, immer mit Karte zu zahlen.