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Wiener besitzt Jahresvignette, zahlt trotzdem Strafe

Aufgrund einer "defekten" Jahresvignette musste ein Wiener unlängst 120 € Strafe bezahlen. Der 38-Jährige hat absolut kein Verständnis dafür.

Stefan Pscheider
Ein Wiener muss trotz Jahresvignette Mautstrafe (120 €) bezahlen.
Ein Wiener muss trotz Jahresvignette Mautstrafe (120 €) bezahlen.
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Franz S. (38) ärgerte sich unlängst, als er einen Brief der ASFINAG öffnete. In dem Schreiben wurde der Wiener aufgefordert, 120 € Ersatzmaut zu bezahlen. Der Grund: Kameras erfassten den 38-Jährigen Anfang August bei einer automatischen Vignettenkontrolle auf der S1. Die angebrachte Vignette wäre "defekt" gewesen. Das kann Franz aber alles andere als nachvollziehen.

"Nach der Zahlung nicht mehr gemeldet"

"Zuerst kontaktierte ich das Unternehmen, ich dachte es handle sich um ein Missverständnis. Immerhin habe ich die Vignette bereits Anfang Februar gekauft." so der Wiener im "Heute"-Talk. Doch die ASFINAG riet Franz, den geforderten Betrag lieber gleich einzuzahlen, da es sonst teurer werden würde.

"Alles andere könnten wir danach klären, meinte man zu mir. Ich zahlte daher die Summe ein, mit dem Wissen, dass ich nichts falsch gemacht habe, forderte aber zugleich das Beweisfoto ein", berichtete der 38-Jährige. Danach hörte der Wiener allerdings nichts mehr von der ASFINAG.

"Ich finde das sehr ärgerlich. Per Telefon und über E-Mail habe ich versucht, die Angestellten der ASFINAG zu überzeugen, dass meine Vignette nicht beschädigt ist. Aber man half mir einfach nicht weiter", ärgerte sich Franz.

"Vignette ist eindeutig ungültig"

Gegenüber "Heute" hielt die ASFINAG fest, dass der Wiener ein mautpflichtiges Straßennetz mit ungültiger Vignette befahren habe: "Konkret wurde festgestellt, dass auf der angebrachten Jahres-Klebevignette einige Sicherheitsmerkmale fehlten. Wie auch auf dem Foto zu sehen ist, haben sich Teile der schwarzen Farbe auf dem B beziehungsweise der 3 von der Vignette abgelöst und der Bundesadler ist teilweise sichtbar. Derartige Beschädigungen entstehen, wenn eine geklebte Vignette von der Scheibe abgelöst wird", so eine Pressesprecherin gegenüber "Heute".

Laut ASFINAG ist eine erneute Anbringung einer abgelösten Vignette nicht zulässig und führt dazu, dass diese ihre Gültigkeit verliert. Laut des Unternehmens können die vorliegenden Beweisbilder gerne an den Betroffenen gesendet werden. Allerdings sei dem Wiener dringendst geraten, sich eine neue Vignette zuzulegen. Bei Befahrung mautpflichtiger Straßen drohen ihm nämlich weitere Strafen.

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