Reisen

Wer ohne 3G-Nachweis nach Kroatien reisen darf

Kroatien hat mit Juli seine Einreiseregeln verschärft. Für wen diese nicht gelten und welche Regeln in dem beliebten Urlaubsland gelten.

Christine Scharfetter
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An der Grenze muss ein Nachweis im Sinner der 3-Gs erbracht werden - zumindest ab eine gewissen Alter.
An der Grenze muss ein Nachweis im Sinner der 3-Gs erbracht werden - zumindest ab eine gewissen Alter.
MICHAEL WALCHER / APA / picturedesk.com

Die Corona-Zahlen steigen wieder, dennoch ist Urlaub am Meer weiterhin möglich - allerdings mit kleinen Einschränkungen. So hat Kroatien ausgerechnet zu Ferienbeginn am 1. Juli seine Einreisebestimmungen verschärft. Seit dem ist an der Grenze ein Nachweis im Sinne der 3-G-Regel zwingend. Wer keinen Grünen Pass, eine Vollimmunisierung, eine Bestätigung über eine Genesung oder einen einen negativen PCR-Test oder Antigentest vorlegen kann, muss sich in eine 10-tägige Heimquarantäne begeben oder den Test nachholen.

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    Rights Managed / Mary Evans / picturedesk.com

    Davon ausgenommen sind jedoch Kinder unter 12 Jahren. Reisen sie in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, der die Einreisevoraussetzung erfüllt, müssen sie keinen Nachweis bringen.

    Maskenpflicht im Freien

    Wer sich dann vor Ort sorglos bewegen möchte, hat ebenfalls einiges zu beachten. So sind Bars und Restaurants zwar auch im Innenbereich wieder geöffnet, es gelten aber strenge epidemiologischer Maßnahmen. Da wären die Sperrstunde von 24 bis 6 Uhr, die Personenbeschränkung sowie die Maskenpflicht. Diese gilt in Kroatien nämlich nach wie vor in allen öffentlichen Innenräumen. Davon betroffen sind neben Lokale auch die öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäfte, medizinische Einrichtungen, Kirchen und Banken.

    Darüber hinaus gilt die Maskenpflicht außerdem im Freien, insofern es nicht möglich ist, eine körperliche Distanz von 1,5 Metern einzuhalten. Bei Friseuren und in Massagesalons muss ebenfalls Maske getragen werden. Saunen - mit Ausnahme des Dampfbades - dürfen besucht werden.

    Besonders kurios: In Bekleidungsgeschäften soll nichts anprobiert werden. Die Ware darf zu Hause probiert werden, anschließend wird sie behalten oder zurückgebracht.