Ärger ist groß

Weiterer Wiener muss Bonus jetzt wieder zurückbezahlen

Im vergangenen Jahr erhielt ein Wiener den Wohnbonus in Höhe von 200 Euro. Nun muss er das Geld allerdings wieder zurückzahlen.

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Weiterer Wiener muss Bonus jetzt wieder zurückbezahlen
Laut einem Brief der Stadt Wien muss ein Wiener den 2023 erhaltenen Wohnbonus zurückbezahlen.
Leserreporter / Unsplash 

Ärgerlich! Per Post wurde Dorian (Name von der Redaktion geändert) darüber informiert, dass er den im Vorjahr erhaltenen Wohnbonus nun wieder zurückzahlen muss. Die Nachricht überraschte den Wiener. Schließlich war er doch auf das Geld angewiesen.

Er versteht nicht ganz, warum die Stadt Wien zuerst Hilfe anbietet, wenn sie diese im darauffolgenden Jahr dann doch wieder zurückzieht. Nun muss er im März etwas unerwartet mit 200 Euro weniger auskommen: "Das ist eine Frechheit! Es sollte erst überprüft werden, ob das Geld einem zusteht und nicht umgekehrt." Dorians Verständnis für den Vorgang hält sich somit in Grenzen. Dahinter steckt allerdings eine nachvollziehbare Logik.

Denn "Heute" hat bereits vor wenigen Wochen mit Mario Dujakovic, Mediensprecher von Stadtrat Hacker, über diese Thematik gesprochen. Laut ihm wurde der Wohnbonus im vergangenen Jahr innerhalb von wenigen Tagen ausgezahlt.

"Vertrauensvorschuss" gewährt – Viele nicht überprüft

"Hätten wir vor jedem dieser insgesamt rund 1.926.000 Ansuchen ein eigenes Prüfungsverfahren gemacht, dann wären alle diese Ansuchen wohl bis heute nicht abgearbeitet gewesen und damit wäre das Ziel, schnelle Soforthilfe zu leisten, niemals erreicht worden."

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Der "Vertrauensvorschuss" sei laut Dujakovic also notwendig gewesen, um das Tempo der Auszahlung zu gewährleisten. "Klar war aber immer auch, dass wir in jeder dieser Leistungen die Richtigkeit der Angaben stichprobenartig nachprüfen werden. Um hier vorab unnötige Missverständnisse zu vermeiden, wurde sogar ein eigener Einkommensrechner programmiert, bei dem man selbst alle Angaben testweise machen konnte und der dir dann gesagt hat, ob du für eine Leistung infrage kommst oder nicht", so der Sprecher gegenüber "Heute".

Warnungen wurden ausgesprochen

Die betroffenen Haushalte hätten allerdings die Möglichkeit bekommen, den Nachweis der Einkommensgrenze zu übermitteln, bevor eine Rückzahlung überhaupt erst gefordert wurde. Anspruch auf den Energiebonus hatten somit alle Haushalte, die ein Jahresbruttoeinkommen von 40.000 Euro (gilt für einen Einpersonenhaushalt; Anm.) beziehungsweise 100.000 Euro (gilt für einen Mehrpersonenhaushalt; Anm.) nicht überschreiten.

"Wer das gemacht hat und das nachweisen konnte, hatte überhaupt kein Problem. Bei allen anderen gab es zwei Möglichkeiten. Entweder jemand hat die MA40 einfach ignoriert und nichts abgeliefert. Wenn jemand zwar geantwortet hat, aber die Einhaltung der Einkommensgrenzen nicht nachweisen konnte, bekam dieser ebenso eine Rückzahlungsaufforderung", hieß es abschließend.

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      Auf den Punkt gebracht

      • Ein Wiener erhält die Nachricht, dass er einen im Vorjahr erhaltenen Energiebonus zurückzahlen muss, was zu Ärger und Verwunderung führt
      • Die Stadt Wien verteidigt die Vorgehensweise mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit, schnelle Soforthilfe zu leisten, und betont, dass die Betroffenen die Möglichkeit hatten, den Nachweis der Einkommensgrenze zu erbringen, um eine Rückzahlung zu vermeiden
      red
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