Politik

Vor Volksabstimmung zum Heer braucht's ein Gesetz

Heute Redaktion
14.09.2021, 16:18

Mit seiner Forderung nach einer Volksabstimmung über das Bundesheer vor der nächsten Nationalratswahl hat Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll die Diskussion über die künftige Organisationsform des Bundesheers wieder aufflammen lassen. SPÖ und ÖVP müssten sich allerdings zuerst in jedem Fall auf einen Gesetzestext einigen - dessen Beschluss im Nationalrat ist Voraussetzung für die Volksabstimmung.

Mit seiner vor der nächsten Nationalratswahl hat Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll die Diskussion über die künftige Organisationsform des Bundesheers wieder aufflammen lassen. SPÖ und ÖVP müssten sich allerdings zuerst in jedem Fall auf einen Gesetzestext einigen - dessen Beschluss im Nationalrat ist Voraussetzung für die Volksabstimmung.

Die SPÖ tritt ja bekanntlich für ein Berufsheer ein, die ÖVP will die Wehrpflicht beibehalten. Bundespräsident Heinz Fischer hatte am Wochenende angesichts der aktuellen Diskussion um eine Volksabstimmung darauf hingewiesen, dass dieses Instrument nicht helfen könne, den Konsens über den Gesetzestext herbeizuführen.

Für eine Volksabstimmung muss ein Gesetzesentwurf in den Nationalrat kommen, erläuterte Werner Zögernitz, Leiter des Instituts für Parlamentarismus. Folgt ein entsprechender Beschluss, wird die Volksabstimmung dann vor der Unterschrift des Bundespräsidenten durchgeführt.

Automatisch stattzufinden habe eine Volksabstimmung bei einer Änderung der Grundsätze der Verfassung, was nach Zögernitz' Meinung aber beim Bundesheer nicht der Fall sein wird. Möglich ist eine Volksabstimmung auch bei einer Teiländerung der Verfassung (wenn dies ein Drittel der Abgeordneten verlangt) und bei normalen Gesetzen (hier ist ein Beschluss mit einfacher Mehrheit nötig). In jedem Fall brauche es aber einen fertigen Gesetzestext.

Ernsthaft diskutiert wird nur Volksabstimmung

Um die Meinung des Volkes zu erkunden, gäbe es auch noch andere Möglichkeiten: Bei einer Volksbefragung erkundet die Politik die Haltung der Bürger zu Gesetzen, wenn es um eine "Angelegenheit von grundsätzlicher und gesamtösterreichischer Bedeutung" geht, wie es in der Verfassung heißt. Initiieren können eine Volksbefragung die Bundesregierung oder der Nationalrat. Der Ausgang einer solchen Befragung ist im Gegensatz zur Volksabstimmung für den Gesetzgeber nicht bindend.

Ein weiteres Instrument ist das Volksbegehren: Damit können Bürger, Gruppierungen oder Parteien ihren Wunsch zu einem Gesetz deponieren. Bei Erreichen von mehr als 100.000 Unterschriften bzw. einem Sechstel der Stimmberechtigten dreier Länder muss das Volksbegehren im Nationalrat behandelt werden.

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