Politik
Volksschullehrer sollen an AHS lehren dürfen
Die Regierung plant ein Gesetz, mit dem ausgebildete Volksschullehrer künftig auch an AHS-Unterstufe und NMS unterrichten dürfen.
Bildungs- und Wissenschaftsministerium haben einen Gesetzesentwurf in Begutachtung schickt, der Quereinsteigern, aber auch Volksschullehrern ermöglichen soll, auch 10- bis 14-Jährige zu unterrichten. Voraussetzung: ein neues, zweijähriges Masterstudium an Pädagogischen Hochschulen (PHs) und Unis.
Dieses Masterstudium bildet nur für ein Unterrichtsfach aus. Zielgruppe sind damit etwa Absolventen eines Mathematik-, Chemie- oder Biologiestudiums. Diese müssen zusätzlich bereits über 3.000 Stunden Berufserfahrung verfügen. Unis und PHs dürfen diese Masterstudien allerdings nur für Fächer einrichten, in denen tatsächlich Bedarf an künftigen Lehrern besteht. Dieser wird von den Bildungsdirektionen bestätigt.
Aufwertung für Volksschullehrer
Auch Volksschullehrern steht das Studium offen. Das soll die Durchlässigkeit für ausgebildete Pädagogen erhöhen. Denn: Das Studium funktioniert auch im umgekehrten Fall. Heißt: AHS- oder NMS-Lehrer können dann auch die jüngsten Schüler unterrichten. (bob)