Betrieb im Bezirk Amstetten
Vogelgrippe-Alarm! 25.000 Tiere müssen jetzt sterben
In einem Betrieb im Bezirk Amstetten wurde die Vogelgrippe bestätigt. Die Tiere müssen nun getötet werden, außerdem wurde eine Schutzzone erreichtet.
In einem Geflügelbetrieb im Bezirk Amstetten ist am Dienstag ein weiterer Ausbruch der Vogelgrippe bestätigt worden. Zum Schutz vor einer weiteren Übertragung muss nun sämtliches Geflügel im Betrieb getötet werden, laut Geflügelwirtschaft Österreich rund 25.000 Tiere.
Rund um den Betrieb hat das Gesundheitsministerium schon am Mittwoch eine Schutzzone im Umkreis von drei Kilometern eingerichtet. Innerhalb dieses Gebiets werden alle Geflügelhaltungen amtstierärztlich kontrolliert. Zudem wurde eine Überwachungszone im zehn Kilometern-Umkreis verhängt.
Darum kommt es vermehrt zu Vogelgrippen-Fällen
Jedes Jahr im Frühjahr und im Herbst werden EU-weit vermehrt Ausbrüche der Vogelgrippe beobachtet. Grund dafür sind die Zugrouten der Wildvögel. Auch in mehreren Regionen Österreichs wurde das Virus der Aviären Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) bei verendeten Wildvögeln nachgewiesen. Die Ansteckung findet direkt von Tier zu Tier statt. Das Virus kann sehr leicht durch infizierte Wildvögel oder deren Kot von Wildvögeln auch auf Hausgeflügel übertragen werden. Es ist hochansteckend. Die Erkrankung verläuft meist tödlich.
In den vergangenen Wochen wurde das Virus bereits in einem Geflügelbetrieb im Bezirk Braunau in Oberösterreich sowie bei Wildvögeln in mehreren Regionen Österreichs nachgewiesen, "Heute" berichtete. Eine Übertragung durch Lebensmittel auf den Menschen kann ausgeschlossen werden.
Das Gesundheitsministerium empfiehlt Geflügelhalterinnen und -haltern im ganzen Land verstärkte Sicherheitsmaßnahmen: Direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten bestmöglich verhindert werden. Bei Gesundheitsproblemen der Tiere sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen, damit die "Aviäre Influenza" ausgeschlossen werden kann.
Keine Gefahr für Menschen
Außerdem muss jede Geflügelhaltung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden - selbst wenn es sich nur um ein einzelnes Tier handelt. Gleiches gilt für wildlebende Wasservögel und Greifvögel.
Bei Menschen sind in Europa bis jetzt keine Erkrankungen nachgewiesen worden. Auch die Übertragung durch Lebensmittel auf den Menschen kann ausgeschlossen werden, betonte die Ages, die das aktuelle Risiko laufend evaluiert.
Auf den Punkt gebracht
- In einem Geflügelbetrieb im Bezirk Amstetten wurde die Vogelgrippe bestätigt, weshalb rund 25.000 Tiere getötet werden müssen
- Das Gesundheitsministerium hat eine Schutzzone im Umkreis von drei Kilometern und eine Überwachungszone im Umkreis von zehn Kilometern eingerichtet, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern