Tierische Seuche ist zurück
Vogelgrippe in OÖ! Bezirk Braunau ist Sperrzone
Am 09. Oktober 2024 wurde der erste Fall der Vogelgrippe in einem Geflügelbetrieb in Braunau (Oberösterreich) nachgewiesen.
Die österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, kurz AGES, erklärte den Bezirk Braunau in Oberösterreich nun als Sperrzone für Geflügelprodukte wie Fleisch und Eier, nachdem am 09. Oktober erstmalig in einem örtlichen Geflügelbetrieb die sogenannte "Aviären Influenza", oder auch Vogelgrippe nachgewiesen wurde.
Nachweise bei Wildvögeln
Es handelt sich hierbei um den ersten Fall und auch Nachweis der Geflügelpest in einem Mastbetrieb. In den Wochen davor wurde das Virus aber bereits in mehreren Regionen Österreichs bei Wildvögeln, aber auch schon in einem Kleinbetrieb nachgewiesen. Es ist davon auszugehen, dass in diesen Regionen bereits infizierte, aber noch lebende Wildvögel, vorkommen.
Sperrzone
Nach tierseuchenrechtlichen Vorgaben wurde nun für den Bezirk Braunau eine sogenannte "Sperrzone" ausgesprochen. Geflügel und deren Erzeugnisse wie Eier, Fleisch etc. dürfen jetzt nicht mehr aus der Sperrzone gebracht werden.
Die entsprechende Novelle der Geflügelpest-Verordnung des Gesundheitsministerium wurde heute erlassen und tritt morgen, Dienstag, am 22. Oktober 2024, in Kraft.
Die weitere Entwicklung wird seitens der Veterinärbehörden aufmerksam beobachtet. Bei Bedarf werden weitere Sperrzonen eingerichtet.
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Biosicherheitsmaßnahmen
Jeder Geflügelhalter ist nun dazu angehalten, verstärkt auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zu achten. Dies bedeutet beispielsweise, dass Kontakt zwischen Haus- oder Nutztier und Wildtier unbedingt verhindert werden sollte. Sofern Gesundheitsprobleme auftreten, muss eine sofortige tierärztliche Untersuchung die Geflügelpest ausschließen. Dies gilt bei jeder Haltung von Geflügel und betrifft auch die Privathaltung für den Eigenbedarf.
Tote Tiere melden!
Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern und auch die Früherkennung der Seuche zu ermöglichen, sind auch einfache Spaziergänger gefragt beim Fund eines toten Wildvogels, oder Wassergeflügels die lokale, zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt) sofort zu informieren um eine Bergung und Untersuchung zu veranlassen. Dabei gilt absolutes Berührungsverbot!
Detaillierte Informationen zu der Vogelgrippe findest du HIER.
Auf den Punkt gebracht
- Am 09 Oktober 2024 wurde in einem Geflügelbetrieb in Braunau, Oberösterreich, der erste Fall der Vogelgrippe nachgewiesen, woraufhin die AGES den Bezirk zur Sperrzone für Geflügelprodukte erklärte
- Geflügelhalter müssen nun verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen einhalten, und die Bevölkerung wird aufgefordert, tote Wildvögel sofort den Behörden zu melden, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern