Politik
VfGH-Präsident kritisiert Asyl-Verschärfungen
Der scheidende Präsident des österreichischen Verfassungsgerichtshofs stimmt der Regierung bei den Asyl-, Raucher- und Sicherheitsplänen nicht zu.
Der Noch-Präsident des österreichischen Verfassungsgerichtshofs (VfGH), Gerhart Holzinger, hat die neue türkis-blaue Bundesregierung am Mittwoch für ihre Asylpläne kritisiert. Holzinger scheidet Ende 2017 aus dem Amt.
Im Bereich der Asyl-Verschärfungen gebe es ein "stakkatoartiges Aufeinanderfolgenlassen von Novellen", so Holzinger im Interview mit dem "Standard". Das könne so nicht funktionieren, weil "der Apparat, der diese Gesetze vollziehen soll, im Monats- oder Halbjahrestakt mit immer neuen Vorschriften konfrontiert" werde.
Holzinger kritisierte auch, dass der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) wohl künftig nicht mehr bei Asylverfahren angerufen werden soll – "Heute" berichtete. Das habe es schon zwischen 2008 und 2014 gegeben. Damals hätte es zu einem "dramatischen Anstieg der Fälle" beim VfGH geführt.
Verfassungswidrig?
In der "ZIB2" legte der Richter nach. Im Februar wird der Verfassungsgerichtshof über die Asylmaßnahmen in Niederösterreich beraten. Konkret wurde dort eine Wartefrist von fünf Jahren eingeführt und die Mindestsicherung auf 1.500 Euro für eine Familie gedeckelt. Sollte diese Regelung für verfassungswidrig erklärt werden, könnte eine ähnliche "Stoßrichtung" auch nicht auf Bundesebene umgesetzt werden.
Laut Holzinger ergebe sich aus der Flüchtlingskonvention, dass anerkannte Flüchtlinge so wie Staatsbürger zu behandeln seien.
Sicherheit und Raucher
Außerdem sieht Holzinger die Sicherheitspläne der Regierung kritisch. Ständig würden neue Verschärfungen diskutiert werden. "Das ist gesetzgeberischer Aktionismus. Man muss sich nur vor Augen halten, wie oft die einschlägigen Gesetze in einem Zeitraum von zehn Jahren geändert worden sind. Das kann es doch nicht sein", so der VfGH-Präsident.
Aus seiner Sicht sei es rechtsstaatlich außerdem bedenklich, dass der Gesetzgeber in der Frage des Gastro-Rauchverbots innerhalb eines kurzen Zeitraums seine Linie ändere. "Das ist sicher für das Vertrauen in die Gesetzgebung nicht gut." Nichtsdestotrotz dürfe der Gesetzgeber diese Entscheidung treffen.
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(lu)