Politik
Verwaltungsgerichtshof ist gegen die Asylpläne
Die Asylpläne von Kanzler Kurz und Vizekanzler Strache stoßen beim Verwaltungsgerichtshof auf wenig Gegenliebe.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat sich gegen die Asylpläne der neuen türkis-blauen Koalition ausgesprochen. Das Regierungsprogramm 2017-2022 sieht zur Steigerung der Effizienz in Asylverfahren den Ausschluss der außerordentlichen Revision an den Verwaltungsgerichtshof vor.
"Mehr als 90 % der Verfahren des Verwaltungsgerichtshofes in Asylangelegenheiten betreffen außerordentliche Revisionen. Ein Ausschluss dieser Revisionsmöglichkeit bedeutet praktisch einen völligen Ausschluss der Anrufung des Verwaltungsgerichtshofes in Asylsachen", hieß es am Dienstag in einer Aussendung.
Mehr Beschwerden an VfGH
Sollte der Verwaltungsgerichtshof umgangen werden, sei mit mehr Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu rechnen. Außerdem seien die Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof äußerst effizient organisiert. Asylverfahren würden im Durchschnitt nur 1,5 Monate dauern.
"Ein Ausschluss der außerordentlichen Revision in Asylverfahren bedeutet eine Durchbrechung der derzeit bestehenden einheitlichen rechtsstaatlichen Standards und einen rechtsstaatlichen Rückschritt in einem menschenrechtlich besonders sensiblen Bereich, dem keine signifikanten Effizienzsteigerungen gegenüberstehen", so der VwGH.
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(red)