Niederösterreich
Verschärfung! FPÖ will gegen "wilde Camper" vorgehen
Dem "wilden Campieren" soll ein Ende gesetzt werden. Wohnwagen und Mobilheime sollen nur auf dafür vorgesehenen Plätzen stehen dürfen.
„Für das reisende Volk gelten offensichtlich wieder mal keine Regeln, denn sie kamen ohne Vorankündigung um zwei Wochen zu früh. Nicht genug, dass sie viel zu früh gekommen sind, campieren sie nun auch ohne Rücksprache am Messeparkplatz neben der Südumfahrung. Ich fordere abermals ein Campingverbot nach dem Vorbild Dornbirn“, so Landtagsabgeordneter Andreas Bors (FP).
Dieses Verbot forderte er bereits seit längerem und jetzt soll es auch kommen. „Niederösterreich wird im September die Regelungen gegen sogenanntes ‚wildes Campieren‘ im Rahmen des Polizeistrafgesetzes neu definieren“, gab heute der freiheitliche Klubobmann im NÖ-Landtag Landtagsabgeordnete Reinhard Teufel bekannt. Dies sei deswegen notwendig geworden, weil „wildes Campieren“ außerhalb von bestehenden und genehmigten Campingplätzen stetig zunehme. Dabei sei es in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen mit der Abfallbeseitigung gekommen, so Teufel.
Gemeinden sind jetzt am Zug
Bisher sei es im Rahmen der niederösterreichischen Landesgesetze möglich gewesen vereinzelt und kurzzeitig Zelte, Wohnwägen und Mobilheime auch außerhalb der dafür vorgesehenen und gewidmeten Flächen aufzustellen. Mit der nun vorgelegten Novelle werde es den Gemeinden ermöglicht, zielgerichtete und einzelfallbezogene Entscheidungen zu treffen, wo Campieren auch außerhalb von Campingplätzen möglich sein soll und wo nicht, erläuterte Teufel.
Campieren auf Privatgrund bleibt erlaubt
„Kernelement ist die Schaffung einer Verordnungskompetenz für die Gemeinden, die es diesen ermöglicht – zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen für die Sicherheit, die Gesundheit, den Schutz der örtlichen Gemeinschaft, die Landwirtschaft, den Tourismus oder den Naturhaushalt sowie das Orts- und Landschaftsbild – das Campieren außerhalb von Campingplätzen zu verbieten“, freut sich der Tullner FPÖ-Bezirksobmann LAbg. Andreas Bors, dessen Gemeinde diesbezüglich bereits mehrmals negative Erfahrungen machen musste.
Privatgrund bleibt Campieren erlaubt, für mehr als zehn Personen aber nur eine Woche lang. Ausnahmen gebe es natürlich für Jugendlager, Festivals sowie Sport- und Kulturveranstaltungen, erläutert Teufel. „Wichtig ist, dass durch die strengeren Regeln Nachteile für die Sicherheit der örtlichen Gemeinschaften sowie für das Landschaftsbild verhindert werden“, betont Bors. Beschlossen soll die Novelle im Herbst werden.
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Teufel zeigte sich zuversichtlich, dass mit diesem neuen Gesetz dem „wilden Campieren“ in Niederösterreich ein wirksamer Riegel vorgeschoben werden könne. Dies sei hinsichtlich des Natur- und Grünlandschutzes von großer Bedeutung, so Teufel.