Politik
Neue Corona-Regel verbietet das Verlassen von Orten
Bisher konnte man aus Corona-Orten wie Mayrhofen nur mit negativem Test ausreisen. Ein neues Gesetz soll eine Ausreise aber generell verbieten können.
Das Gesundheitsministerium hat eine Novelle zum Covid-19-Maßnahmengesetz und zum Epidemiegesetz zur Begutachtung vorgelegt. Darin zu finden: Verpflichtende Tests statt FFP2-Masken-Alternative für Lehrer und Beamte ("Keine Maske mehr! Wer jetzt zwingend zum Test muss") und neue Strafen sowie Kontrollmöglichkeiten im öffentlichen und privaten Bereich ("Neue Strafen: Schon 4 Leute gelten als "Veranstaltung"). Aber auch zu finden: Abriegelung von Orten!
"Die Möglichkeit von Verkehrsbeschränkungen im Inland und gegenüber dem Ausland sollen präzisiert werden", heißt es dazu in einer Aussendung des Gesundheitsministeriums zur in Begutachtung geschickten Gesetzesnovelle. Und: "Dadurch wird klargestellt, dass auch das Verlassen von Epidemiegebieten an eine Testpflicht geknüpft aber auch generell untersagt werden kann (Ausreisetestungen bzw. Quarantäne)."
„"Um die Infektionslage besser kontrollieren und beschränken zu können"“
Nach Vorlage der Gesetzesnovelle läuft das Begutachtungsverfahren bis zum 9. März 2021, am 18. März soll die Novelle dann im Gesundheitsausschuss des Nationalrates behandelt werden. "Covid-19 hat uns gezeigt, wie schnell und unerwartet wir mit neuartigen Pandemien und mit Dynamiken durch neue Mutationen konfrontiert sein können. Gerade im Augenblick bewirken die Virusvarianten starke Verschärfungen des Infektionsgeschehens", so das Ministerium.
Daher brauche es in einigen Bereichen "zusätzliche Möglichkeiten für Schutzmaßnahmen, um die Infektionslage besser kontrollieren und beschränken zu können".