Politik

Vergewaltiger aus Österreich abgeschoben

14 Georgier und Armenier sind am Donnerstag aus Österreich an die Behörden in Tiflis und Jerewan übergeben worden.

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FRONTEX-Charteroperation nach Georgien und Armenien durchgeführt
FRONTEX-Charteroperation nach Georgien und Armenien durchgeführt
picturedesk.com (Symbolbild)

Unter speziellen Corona-Schutzvorkehrungen fand am Donnerstag eine von Österreich organisierte und unter der Koordination von FRONTEX durchgeführte Rückführungsaktion nach Georgien und Armenien statt. Es konnten dabei insgesamt 24 Personen an die Behörden in Tiflis und Jerewan übergeben werden, davon acht Georgier und sechs Armenier sowie neun Personen aus Deutschland und eine Person aus der Schweiz. Neben den Eskorten waren ein Menschenrechtsbeobachter, ein Arzt, zwei Sanitäter und zwei Dolmetscher bei der Rückführung an Bord.

Bei den 14 aus Österreich rückgeführten Personen handelt es sich ausschließlich um Personen, bei denen die Zulässigkeit einer Rückführung in allen Fällen in einem rechtsstaatlichen Verfahren umfassend geprüft wurde. Es wurden dabei ausschließlich Personen rückgeführt, deren Asylverfahren rechtskräftig negativ abgeschlossen wurde und die somit verpflichtet waren, das österreichische Bundesgebiet zu verlassen.

Individuelles Ermittlungsverfahren

Die Prüfung jedes Asylverfahrens erfolgt im Rahmen eines umfassenden, individuellen Ermittlungsverfahrens vor dem BFA. Das Ziel des Asylverfahrens ist es, zu klären, ob die Voraussetzungen für internationalen Schutz gegeben sind oder nicht. Die Prüfung des Schutzvorbringens erfolgt unter Einhaltung aller völker- und europarechtlichen sowie nationalen Vorgaben, meist auch unter Ausschöpfung des Instanzenzuges inkl. einer gerichtlichen Entscheidung. Das Bundesamt ist dabei an die Entscheidungen des Gerichtes gebunden und hat diese umzusetzen.

Ergibt die gesetzmäßige Prüfung, dass kein Schutzbedarf vorliegt, wird im Rahmen einer Rückkehrentscheidung geprüft, ob ein schutzwürdiges Privat- oder Familienleben vorliegt. Die Zulässigkeit einer Außerlandesbringung wird ebenfalls in jedem einzelnen Fall umfassend und individuell in einem rechtsstaatlichen Verfahren geprüft. Dabei werden insbesondere auch eventuell drohende Gefahren im Falle einer Rückkehr sowie allfällige Integrationsbemühungen berücksichtigt.

Drei Personen wurden straffällig

Erst wenn eine rechtskräftige Rückkehrentscheidung vorliegt und die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise nicht in Anspruch genommen wurde, kommt es im Sinne einer rechtsstaatlichen Rückführungspolitik zu einer zwangsweise Außerlandesbringung.

Drei der aus Österreich rückgeführten Personen wurden während ihres Aufenthalts im Bundesgebiet straffällig. Die Delikte umfassen Vergewaltigung, geschlechtliche Nötigung, sexuelle Belästigung, Körperverletzung, (gewerbsmäßigen) Diebstahl, (schweren) Raub sowie gefährliche Drohung.

Trotz der Corona-Pandemie hat das Innenministerium keine grundsätzliche Suspendierung/Aussetzung von Abschiebungen vorgenommen und steht hierzu in engem Austausch mit Partnern auf EU- und internationaler Ebene. Selbstverständlich erfolgt hier seitens der Sicherheits- und Migrationsbehörden eine ständige Evaluierung der Lage sowie Anpassung an die aktuelle Situation und erlassenen Maßnahmen.

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