Österreich

Vater hielt Kind (2) in Hochhaus aus dem 13. Stock

Weil er seine Wegweisung verhindern wollte, hielt ein Afghane seine zweijährige Tochter aus dem 13. Stock eines Hochhauses.

Christine Ziechert
In diesem Hochhaus in Innsbruck kam es zu dem Polizei-Einsatz.
In diesem Hochhaus in Innsbruck kam es zu dem Polizei-Einsatz.
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Nur dem raschen und mutigen Handeln der Polizisten in Innsbruck ist es zu verdanken, dass ein 40-Jähriger nicht mit seiner zweijährigen Tochter aus dem Fenster im 13. Stock eines Hochhauses springen konnte. Die Beamten entrissen dem Vater das Mädchen und retteten vermutlich so sein Leben. Nun musste sich der Afghane wegen versuchten Mordes, Widerstands gegen die Staatsgewalt und Körperverletzung vor dem Landesgericht verantworten.

Eine Afghanin (38) hatte am 6. Mai 2022 die Polizei um Hilfe gerufen, nachdem ihr Mann (40) gewalttätig geworden war. Die Frau brach dabei sogar vor einer Polizeiinspektion zusammen. Die Beamten eilten zu der Wohnung im 13. Stock eines Hochhauses im Innsbrucker Stadtteil Pradl, wollten den Mann wegen häuslicher Gewalt wegweisen und ein Annäherungsverbot aussprechen, berichtet die "Tiroler Tageszeitung" (TT).

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    Mädchen hing kopfüber aus dem Fenster

    Daraufhin eskalierte die Situation: Als die zweijährige Tochter ins Schlafzimmer lief, öffnete der 40-Jährige ein Fenster und wollte sich mit dem Kind hinunterstürzen. Ein Beamter konnte den Angeklagten an den Beinen fixieren, ein anderer sprang zum Fenster und entriss ihm das Mädchen, das bereits kopfüber aus dem Fensterrahmen hing. Der Afghane wehrte sich daraufhin vehement und verletzte dabei zwei Beamte. 

    "Für mich ist eindeutig, dass er mit dem Kind springen wollte. Er wollte wohl gemeinsam mit dem Kind sterben, dass seine Ehre nicht zerstört ist. Sonst hätte er ja nur das Kind fallen lassen. Mein Gesamtbild ist, dass es sein Plan war, sich mit dem Kind zu suizidieren", erklärte ein Polizist laut "TT" als Zeuge vor Gericht.

    Angeklagter hatte Angst, sein Gesicht zu verlieren

    Vor Gericht bestritt der Afghane, dass er sich oder seine Tochter töten wollte, beschwor weinend seine Liebe zu der Zweijährigen. Er wollte durch sein Verhalten nur erreichen, dass die Beamten wieder seine Wohnung verlassen, so der Angeklagte. Schwurgerichtsvorsitzender Norbert Hofer wies jedoch auf Widersprüche seiner Aussagen bei der Polizei hin.

    Zudem äußerte der 40-Jährige, dass er im Fall einer Wegweisung ausgelacht und sein Gesicht verlieren würde. Bei der Amtshandlung hatte der Angeklagte zudem mehrfach betont, dass es in seiner Kultur und Religion nicht vorgesehen sei, dass sich die Polizei in Ehestreitigkeiten einmische. Die Beamten schilderten zudem vor Gericht, dass der Beschuldigte völlig unberechenbar gewirkt hatte – Aggressivität und Lachen wechselten sich ab. Das einstimmige Urteil der acht Geschworenen: 15 Jahre Haft, nicht rechtskräftig.

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