Vergewaltigungsvorwurf

Urteil ist da! 16-jähriger Syrer wird freigesprochen

Der Prozess gegen einen Syrer (16), der eine damals 12-jährige Schülerin in Wien-Favoriten vergewaltigt haben soll, endete mit einer Überraschung.

Christian Tomsits
Urteil ist da! 16-jähriger Syrer wird freigesprochen
Vergewaltigungs-Prozess in Wien – hier geht der Verdächtige (r., 16) in den Saal.
Denise Auer

Erstes Urteil im Missbrauchsfall von Favoriten! Beim Vergewaltigungsprozess gegen einen 16-jährigen Syrer, der sich im Jänner oder Februar 2023 an der damals 12-jährigen Anna-Sophia (Name geändert) in einem Parkhaus vergangen haben soll, verstrickte sich der angeklagte Bursch zwar in Widersprüche. Trotzdem wurde er nach rund dreistündiger Verhandlung vor Gericht im Zweifel freigesprochen!

"Ich hatte noch nie Geschlechtsverkehr", stammelte der Angeklagte vor Gericht – obwohl man auf seinem Handy explizite Videos mit Mädchen sichergestellt hatte, die das Gegenteil nahelegen.

Kopfschütteln im Saal

Opferanwalt Sascha Flatz war bei den Aussagen des Angeklagten aus dem Kopfschütteln nicht mehr herausgekommen: Die damals 12-Jährige will der Bursch zwar kennengelernt, danach aber nie mehr getroffen haben. "Ich war am Trainieren und sie hat nach meinen Snap (Anm: Snapchat-Name) gefragt. Dann hab ich ihr gegeben (sic!) und wir haben kurz geschrieben. Paar Tage später waren wir spazieren und mir wurde ein Video gezeigt in der Gruppe von Motorikpark (sic!), bei der man sie sieht, wie sie schlechte Sachen macht. Danach habe ich sie gelöscht."

Tatverdächtiger vermutet "Verwechslung"

Die angeklagte Vergewaltigung im Parkhaus habe es laut dem 16-Jährigen nie gegeben: "Das muss eine Verwechslung sein", behauptete der Bursch mit den auffälligen Locken. Auch Insta-Chats, in denen das Opfer von seinem Account zu Oralverkehr genötigt worden sein soll, will er nie geschrieben haben. "Ich habe das nicht geschrieben. Vielleicht wurde mein Account von einem anderen Handy aufgerufen. Mein Account wurde schonmal gehackt", so der von Andreas Reichenbach verteidigte Angeklagte.

Verteidiger Andreas Reichenbach: Anwalt Sascha Flatz (rechts) vertritt die Opferfamilie.
Verteidiger Andreas Reichenbach: Anwalt Sascha Flatz (rechts) vertritt die Opferfamilie.
Denise Auer

"Lüg für mich, sonst bin ich gef…"

Ein Zeuge (16), der den Angeklagten "vom Kampfsport" kennt, musste ebenfalls aussagen. Der Schüler hatte bei der Polizei ausgesagt, dass der Angeklagte wegen der angeblich geteilten Insta-Accounts meinte: "Du musst für mich lügen, sonst bin ich gef*ckt."

Zeuge unter Falschaussage-Verdacht

"Damals war ich aufgeregt", gab der Bursch nun an, dass er nie das Handy des Angeklagten ausgeborgt hätte und auch diese Konversation so nie stattgefunden habe, – und brachte sich damit selbst in Bedrängnis. Ebenfalls skurril: Die Zeitbestätigung "für die Schule" ließ der 16-Jährige zwar brav unterschreiben – fragte im gleichen Atemzug aber, ob er jetzt "nach Hause" gehen könne.

Staatsanwältin: "Verdächtiger redete sich in Strudel"

Nachdem das Video der kontradiktorischen Aussage des Opfers unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgespielt worden war, sprach die Staatsanwältin von einer "unglaubwürdigen Verantwortung" des Angeklagten, der von einer Verwechslung sprach.

"Der Angeklagte hat ein markantes Gesicht und Locken, den kann man kaum verwechseln." Vor Gericht habe er sich "in einen Strudel hineingeredet". Opfervertreter Sascha Flatz sprach offen von "Lügen" des Angeklagten und "Verachtung unserer Rechtsnorm" und forderte eine "abschreckende Strafe", denn: "Wie viele Opfer muss es noch geben?"

So begründete Richterin den Freispruch

Der Verteidiger hingegen hatte einen Freispruch gefordert. Die Richterin folgte dem nach kurzer Beratung. "Selbst wenn es zu einer sexuellen Handlung gekommen sei, konnte keine Gewalt festgestellt werden und es gibt keine Hinweise darauf, dass es nicht freiwillig geschehen sei", sagte sie. Für eine Nötigung sei der Chat einfach zu wenig, hieß es. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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    RTLZWEI / Madame Zheng

    Auf den Punkt gebracht

    • Der Prozess gegen einen 16-jährigen Syrer, der beschuldigt wurde, eine 12-jährige Schülerin in Wien-Favoriten vergewaltigt zu haben, endete überraschend mit einem Freispruch.
    • Trotz widersprüchlicher Aussagen des Angeklagten und belastender Beweise entschied das Gericht, dass keine ausreichenden Hinweise auf Gewalt oder Nötigung vorlagen, um eine Verurteilung zu rechtfertigen.
    ct
    Akt.
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