Politik
Ungarns Bodengesetz verstößt gegen EU-Recht
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Ungarns nationale Rechte diskriminieren ausländische Grundbesitzer.
Der Europäische Gerichtshof hat Ungarn wegen des viel diskutierten Bodengesetzes verurteilt. Es sei diskriminierend, wenn Personen, die nicht nahe Angehörige von Bauern sind, deren Flächen nicht nutzen dürfen, so die Entscheidung.
Der EuGH wies die Argumentation Ungarns, dass man Verstöße ausländischer Erwerber gegen Devisenkontroll-Vorschriften ahnden wolle, somit zurück.
Österreicher bekommt recht
Auch heimische Bauern sind von diesem Urteil betroffen, denn neben der EU-Kommission hat auch ein Österreicher, der landwirtschaftliche Flächen in Ungarn nutzt, geklagt und recht bekommen.
Im Rechtsstreit ging es um Nießbrauchsrechte – also vertraglich zugesicherte Rechte auf Nutzen und Gewinne aus Landflächen – von Investoren in Ungarn. Das Land kündigte jene nationalen Vorschriften im Dezember 2013 durch ein Gesetz an.
Die Bilder des Tages:
(ek)