Politik

Ungarns Bodengesetz verstößt gegen EU-Recht

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Ungarns nationale Rechte diskriminieren ausländische Grundbesitzer.

Heute Redaktion
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Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden.
Bild: Reuters

Der Europäische Gerichtshof hat Ungarn wegen des viel diskutierten Bodengesetzes verurteilt. Es sei diskriminierend, wenn Personen, die nicht nahe Angehörige von Bauern sind, deren Flächen nicht nutzen dürfen, so die Entscheidung.

Der EuGH wies die Argumentation Ungarns, dass man Verstöße ausländischer Erwerber gegen Devisenkontroll-Vorschriften ahnden wolle, somit zurück.

Österreicher bekommt recht

Auch heimische Bauern sind von diesem Urteil betroffen, denn neben der EU-Kommission hat auch ein Österreicher, der landwirtschaftliche Flächen in Ungarn nutzt, geklagt und recht bekommen.

Im Rechtsstreit ging es um Nießbrauchsrechte – also vertraglich zugesicherte Rechte auf Nutzen und Gewinne aus Landflächen – von Investoren in Ungarn. Das Land kündigte jene nationalen Vorschriften im Dezember 2013 durch ein Gesetz an.

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