Wirtschaft
Lockdown-Überblick – welche Gewerbe noch geöffnet haben
Vieles ist im Lockdown geschlossen, doch Gewerbe und Handwerker arbeiten weiter. Ein Überblick, über die noch möglichen Dienstleistungen.
"Das Gewerbe und Handwerk lässt seine Kundinnen und Kunden auch im Lockdown nicht im Stich. Bitte halten Sie den Betrieben in dieser schwierigen Situation die Treue!", lautet der dramatische Appell von Sparten-Obfrau in der Wirtschaftskammer Renate Scheichelbauer-Schuster.
Sie bittet Herrn und Frau Österreicher, die Waren telefonisch oder per Mausklick zu bestellen und sie im Geschäft abzuholen oder zustellen lassen. "Gerade für ihr Weihnachtsfest fertigen die Gewerbe- und Handwerksbetriebe individuelle Geschenke. Mit Ihren Aufträgen in der Region sichern Sie die Arbeits- und Ausbildungsplätze vor Ihrer Haustür".
Was weiter offen hat
Auch im Lockdown arbeiten alle Produktionsbereiche – samt Baustellen und Montagen – unverändert weiter. Das gilt auch insbesondere für die Kfz-Werkstätten und Fahrradmechaniker. Deshalb keine Angst vor einem Strom-, Heizungs- oder Geräteausfall, oder auch bei einem Wasserrohrbruch. Für Not- und Störfälle sind die Profis jederzeit abrufbereit.
Neu im Unterschied zu den bisherigen Lockdowns ist: Jetzt dürfen Beratungen in Dienstleistungsunternehmen durchgeführt werden, wenn die Kunden den 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) erbringen können. So steht zum Beispiel der Beratung für einen neuen Heizkessel beim Techniker genauso wenig im Wege wie beim Tischler über eine Maßanfertigung. Ein Überblick über verschiedene Berufsgruppen geben die Bundesinnungsmeister*innen:
Gärtner und Floristen
"Floristen und Gartengestalter bieten weiterhin hochwertige handgefertigte Adventfloristik und Dekoration gegen Vorbestellung an. Gerne liefern wir auch zu unseren Kundinnen und Kunden nach Hause. Selbstverständlich bleiben unsere Türen für Beratungen – etwa zur Trauerfloristik für ein Begräbnis – geöffnet", sagt David Hertl.
Bäcker, Fleischer, Konditoren
"Die Verkaufsläden der Bäcker, Fleischer und Konditoren, aber auch etwa der Getränkehersteller, bleiben in vollem Umfang geöffnet", betont Willi Mandl.
Bekleidungsgewerbe
"Schneider- und Kürschnerbetriebe sowie Stricker und Lederhosenerzeuger erwarten gerne unter Einhaltung aller Vorsichtsmaßnahmen ihre Kunden zur Reparatur, Änderung oder Neuanfertigung eines maßgefertigten Kleidungsstückes", erklärt Christine Schnöll. Die Kleidermacher würden auch für individuelle Weihnachtsgeschenk gerne zur Verfügung stehen.
Textilreiniger
"Hygiene ist auch für die Bekleidung ein ernstzunehmendes Thema. Unsere Betriebe dürfen daher auch im Lockdown für die Reinigung von Textilien offen halten", sagt Kuno Grassner.
Elektrotechniker
"Lockdown – wir arbeiten weiter!", so die Ansager der Elektrotechniker. Wie bei vorangegangenen Lockdowns dürfen Montagen, Reparaturen, Servicearbeiten oder der Kundendienst weiter durchgeführt werden – auch beim Kunden und auf den Baustellen. Andreas Wirth: "Beratungen zu unseren Dienstleistungen, etwa für PV-Anlagen, sind ebenfalls sowohl im Betrieb als auch beim Kunden mit Sicherheitsmaßnahmen möglich".
Kunsthandwerke
"Auch in Pandemiezeiten finden Reparaturen von Musikinstrumenten, Änderungen und Neuanfertigungen von Schmuck und Uhren, sowie Reparaturen an wertvollen Büchern durch Buchbinder in den offenen Handwerksbetrieben statt", erklärt Wolfgang Hufnagl: "Da die Adventmärkte derzeit geschlossen haben, bieten die Kunsthandwerkerinnen und -handwerker ihre Kleinode vielfach auch in virtuellen Adventmärkten oder nach telefonischer Bestellung zur Abholung im Atelier an."
Gesundheitsgewerbe
Die Augen- und Kontaktlinsenoptiker, Hörakustiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher und Zahntechniker halten ihre Betriebe offen und bieten alle Produkte und Dienstleistungen, wie die Abgabe und die Reparatur von Medizinprodukten, Heilbehelfen und Hilfsmittel, an – auch im Kundenkontakt, mit Maske. Die Schuhmacher nehmen gerne Reparaturdienstleistungen unter Berücksichtigung von 2G und Maske an.
Rauchfangkehrer
Der öffentlich zugelassene Rauchfangkehrer führt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen sicherheitsrelevante Tätigkeiten zum Schutz und zur Sicherheit der Menschen durch. Christian Plesar: "Natürlich nehmen wir als Rauchfangkehrer, auch in dieser für uns alle herausfordernden Zeit, die uns übertragenen Aufgaben unter Einhaltung aller möglichen Sicherheitsmaßnahmen sehr ernst".
Berufsfotografen
"Bei Ihrem Berufsfotografen gibt es das Extra-G: für Geschenk! Mit einem gültigen 2G-Nachweis und einem Termin können Sie beim Berufsfotografen bzw. der Berufsfotografin Ihres Vertrauens Familien-, Portrait- und viele weitere Bilder anfertigen lassen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!", sagt Heinz Mitteregger.
Lebens- und Sozialberatung
"Alle Lebens- und Sozialberaterinnen und -berater können weiterhin ihre nicht körpernahen Beratungsdienstleistungen anbieten. Das bedeutet: Psychosoziale Beratungen wie auch Ernährungs- und Sportwissenschaftliche Beratungen sind in dieser schweren Zeit möglich“, betont Andreas Herz, Obmann des Fachverbandes Personenberatung und Personenbetreuung.
Persönliche Dienstleistungen
Die persönlichen Dienstleister sind weiterhin für Kundinnen und Kunden mit 2G-Nachweis erreichbar. Einzig körpernahe Dienstleistungen sind unzulässig, sowie Gruppentrainings bei Hundetrainern. Somit können aber die Dienstleistungen von Betreuern, Energetikern, Berater, Astrologen und anderen weiterhin in Anspruch genommen werden. "Wir achten auf bestmögliche Schutzmaßnahmen“, sagt Michael Stingeder, Obmann des Fachverbandes.
Film- und Musikwirtschaft, Tonstudios
"Die professionelle Produktionstätigkeit für den Bereich Film und Musik und alle damit zusammenhängenden beruflichen Dienstleistungen sind weiter zulässig. Filmdrehs sind erlaubt, da der Drehort als Arbeitsort gilt", erklärt der Fachverbands-Obmann Alexander Dumreicher-Ivanceanu dazu. Es gelten die Covid-Regeln in Bezug auf berufliche Tätigkeiten.
Auch Tonstudios und Labels dürfen Kunden weiterhin in ihrer Betriebsstätte empfangen. "In Bezug auf die Vermietung von Proberäumen gilt, dass Proben und künstlerische Darbietungen ohne Publikum, die zu beruflichen Zwecken erfolgen, weiter zulässig sind".