Österreich

Tote Frau zu dick, Anatomie lehnt Körperspende ab

Weil die 72-jährige Grazerin stark übergewichtig war, weigerte sich die Med Uni Graz den Körper der Verstorbenen zu übernehmen. 

Christine Ziechert
Trotz einer Vereinbarung wollte die Med Uni Graz den Körper der Frau nicht übernehmen (Symbolbild).
Trotz einer Vereinbarung wollte die Med Uni Graz den Körper der Frau nicht übernehmen (Symbolbild).
Getty Images/iStockphoto

Den letzten Wunsch ihrer Mutter konnte Bettina B. nicht erfüllen: Die Mutter der Steirerin hatte per hinterlegter Verfügung festgelegt, dass ihr Körper dem Lehrstuhl für makroskopische und klinische Anatomie der Med Uni Graz übergeben werden sollte. Doch die Med Uni lehnte die Körperspende ab, berichtet die "Kleine Zeitung".

"Man hat mir gesagt, dass das an ihrem starken Übergewicht liegt", erzählt Bettina B. der "Kleinen Zeitung". "Das ist natürlich eine Katastrophe für Angehörige, die ja gedacht haben, es ist alles geregelt", meint der Leiter der Anatomie, Niels Hammer. Doch es ist rechtens, dass Körperspenden aus bestimmten Gründen abgelehnt werden dürfen.

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    Neuer Vertrag sichert Übernahme des Körpers

    Dazu zählen Körper mit starken Verletzungen, Corona-Infizierte und eben auch stark übergewichtige Tote: "Bei Adipositas haben wir unter anderem das Problem, dass der Zustand der Gefäße meist schwierig ist. Die Haltbarmachung des Körpers durch entsprechende Chemikalien ist dann schwer möglich", erklärt Hammer.

    Um diese Sonder-Fälle in Zukunft schon vorab zu regeln, geht die Med Uni Graz seit April nun neue Wege: "Statt einer Verfügung, also einer Art letztem Willen, gibt es nun einen Vertrag, der Rechtssicherheit schafft", so Hammer. Der Körper wird in jedem Fall von der Anatomie übernommen. Ist er nicht zu gebrauchen, wird er kremiert und auf einem Waldfriedhof beigesetzt. 

    Spender müssen 1.400 Euro zahlen

    Doch die neue Regelung hat auch ihren Preis: Wer seinen Körper ab sofort der Wissenschaft zur Verfügung stellen möchte, muss vorab 1.400 Euro bezahlen. Die alten Verfügungen bleiben allerdings bestehen, hier werden nur die Kosten für die Überführung fällig. Für Bettina B. kommt die Regelung zu spät. Sie muss nun für ein Begräbnis ihrer Mutter aufkommen. 

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