Wirtschaft

Teuerung – diese Personen bekommen 500 Euro zurück

Mit dem Steuerausgleich kannst du dir mehrere Hundert Euro pro Jahr zurückholen. Für Menschen mit niedrigerem Einkommen gibt es heuer mehr Geld. 

Heute Redaktion
Bis zu einem Einkommen von 24.000 Euro, kann den Teuerungs-Absetzbetrag von 500 Euro geltend machen.
Bis zu einem Einkommen von 24.000 Euro, kann den Teuerungs-Absetzbetrag von 500 Euro geltend machen.
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Die Arbeitnehmerveranlagung (auch Steuerausgleich) zahlt sich heuer besonders aus. Bis zu einem Einkommen von 24.000 Euro, kann den Teuerungs-Absetzbetrag von 500 Euro geltend machen, berichtet der "ORF". Das ist eine der Maßnahmen aus dem Anit-Teuerungspaket der Regierung. Diese gilt allerdings nur heuer.

Auch mehr Geld für Pendler und Familien

Auch Familien, sowie Pendler und Pendlerinnen bekommen mehr Geld. Laut Arbeiterkammer kann sich eine Familie mit einem Kind  im Jahr bis zu 2.000 Euro zurückholen. Für Alleinverdiener oder Alleinerzieherinnen kommen noch bis zu 500 Euro dazu. Und für den Zeitraum von Mai bis Dezember 2022 gilt die doppelte Pendlerpauschale sowie der vierfache Pendlereuro.

Die Arbeitnehmerveranlagung kann man über "FinanzOnline" oder am Finanzamt erledigen. Voraussetzung dafür ist der Jahreslohnzettel des Arbeitgebers. Der beste Zeitpunkt, um den Lohnsteuerausgleich zu erledigen, sei der März, sagt Julia Scharitzer, Steuerrechtsexpertin bei der Arbeiterkammer Niederösterreich.

Bis zu 300 Euro für Home Office

Schon im Jahr 2021 wurde im Zuge der Corona-Pandemie die sogenannte Home-Office-Pauschale eingeführt, um Kosten für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen steuerlich abzusetzen. Auch heuer ist dies wieder möglich.

Wer 2022 von zuhause gearbeitet hat, kann pro Tag pauschal drei Euro für die entstandenen Kosten von Raum, Strom, Internet, Telefon usw. geltend machen. Maximal können 100 Tage pro Kalenderjahr berücksichtigt werden – das ergibt demnach pauschal bis zu 300 Euro, berichtet "finanz.at".

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