Für Auto und Kredit

Teuer: Mann soll seiner Ex 55.000 Euro zurückzahlen

Eine Frau aus NÖ war verliebt und borgte ihrem Partner Geld, um seine Schulden zu begleichen. Nach der Trennung forderte sie die Summe jetzt zurück.

Österreich Heute
Teuer: Mann soll seiner Ex 55.000 Euro zurückzahlen
Eine Niederösterreicherin fordert nach dem Beziehungsaus nun ihr Geld zurück.
Getty Images/iStockphoto (Symbol)

Die Rollenverteilung in ihrer Beziehung war klar, bis eine Niederösterreicherin vor drei Jahren überraschend 400.000 Euro von einem Verwandten erbte. Sechs Jahre lang hatte ihr Partner zuvor den Großteil aller Lebenskosten alleine getragen und nie etwas von ihr verlangt. Er bezahlte auch die Kreditraten für das Haus, in dem das Paar gemeinsam lebte. Als der Mann erkrankte und nicht mehr arbeitsfähig war, kam ihm die Erbin, die plötzlich mehr Geld hatte als er, finanziell zur Hilfe.

Sie überwies ihrem Lebensgefährten insgesamt 83.000 Euro, u.a. für ein neues Auto, das auf ihn angemeldet wurde und für offene Kreditraten. Der Mann musste in Frühpension gehen, bekam nun monatlich aber sogar mehr Geld als vorher: 2.050 Euro statt seinen früheren Lohn von 1.900 Euro netto. Ein Jahr später war die Liebe erloschen. Mit dem Ende der Beziehung begann auch der Streit ums Geld. Die Niederösterreicherin forderte die Summe zurück, die sie ihrem Ex geliehen hatte, um seine Schulden zu begleichen.

Nach Beziehungsaus Geld zurück

Die Frau zog vor Gericht und wollte 83.000 Euro von ihrem Ex einklagen, mit dem sie nie verheiratet war. Sie führte an, dass sie ihrem Ex-Freund das Geld nur gegeben hatte, weil sie für immer mit ihm zusammenbleiben wollte. Wie die "Presse" berichtet, wurde die Klage erst am Landesgericht St. Pölten und später am Oberlandesgericht Wien abgewiesen.

Es ist rechtlich eigentlich nicht möglich, Zahlungen zurückzufordern, die in einer Lebensgemeinschaft getätigt wurden. Die Niederösterreicherin gab sich damit jedoch nicht zufrieden. Sie ging bis an den Obersten Gerichtshof (OGH), um sich ihr Geld zurückuzuholen. Der OGH erklärte, das ein Großteil der Summe "außergewöhnliche Zuwendungen" gewesen sein, konkret 55.000 Euro für Auto und Kredit. Ihr Ex-Partner hätte wissen müssen, dass sie ihm nur deshalb die kräftige Finanzspritze gab, weil sie an das Fortbestehen ihrer Liebe glaubte.

Laut OGH muss der frühpensionierte Mann seiner Ex nun tatsächlich einen Teil des Geldes zurückzahlen. Wieviel genau, muss noch ausgerechnet werden, da die Klägerin Haus und Wagen selbst auch genutzt hat.

1/50
Gehe zur Galerie
    <strong>26.12.2024: Dompfarrer über VdB-Entscheidung zu Kickl "verwundert".</strong> Toni Faber (62) äußert sich in "Heute" über den Bundespräsidenten, der Kickl nicht den Regierungsauftrag erteilt hatte. "Es hat mich verwundert". <strong><a data-li-document-ref="120079447" href="https://www.heute.at/s/dompfarrer-ueber-vdb-entscheidung-zu-kickl-verwundert-120079447">Weiterlesen &gt;&gt;</a></strong>
    26.12.2024: Dompfarrer über VdB-Entscheidung zu Kickl "verwundert". Toni Faber (62) äußert sich in "Heute" über den Bundespräsidenten, der Kickl nicht den Regierungsauftrag erteilt hatte. "Es hat mich verwundert". Weiterlesen >>
    Sabine Hertel

    Auf den Punkt gebracht

    • Ein Mann muss seiner Ex-Partnerin 55.000 Euro zurückzahlen, nachdem sie ihm während ihrer Beziehung Geld für ein Auto und offene Kredite geliehen hatte
    • Der Oberste Gerichtshof entschied, dass diese Zahlungen "außergewöhnliche Zuwendungen" waren, die der Mann zurückerstatten muss, da sie nur aufgrund des Glaubens an das Fortbestehen ihrer Liebe getätigt wurden
    red
    Akt.
    An der Unterhaltung teilnehmen