Gesundheit

Tests & Maske: Was jetzt wirklich in Österreich gilt

Seit 1. Juli gibt es für ganz Österreich neue FFP2-Masken-Lockerungen. Jedoch Test-Verschärfungen in Wien. Was jetzt wo gilt.

Christine Scharfetter
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Die FFP2-Maske kann jetzt zu Hause bleiben. Ein Mund-Nasen-Schutz reicht in den Öffentlichen Verkehrsmitteln aus.
Die FFP2-Maske kann jetzt zu Hause bleiben. Ein Mund-Nasen-Schutz reicht in den Öffentlichen Verkehrsmitteln aus.
Ronald Zak / AP / picturedesk.com

Muss ich noch Maske tragen? Welche eigentlich? Und komme ich mit dem Antigen-Schnelltest noch überall rein? Fragen über Fragen. Vor allem seit den Lockerungen am 1. Juli und der Testverschärfung für Wien kennt sich kaum noch jemand aus. Wir bringen Licht in das Maßnahmen Wirrwarr:

Muss ich noch eine FFP2-Maske tragen?

Nein. Überall dort, wo seit 1. Juli weiterhin eine Maskenpflicht besteht, wurde die FFP2-Maske durch einen Mund-Nasen-Schutz ersetzt.

Wo muss ich einen Mund-Nasen-Schutz tragen?

In Alten- und Pflegeheime sowie Gesundheitseinrichtungen und überall dort, wo die 3-G-Regel nicht zum Tragen kommt. Eine MNS-Maske muss somit in öffentliche Verkehrsmitteln und deren Stationen, Taxis, Seil- und Zahnradbahnen sowie im Supermarkt und im Handel getragen werden. Das gilt für ganz Österreich.

Befreien die 3-Gs von der MNS-Tragepflicht?

Nein, auch Geimpfte, Genesene und Getestete müssen weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz in Alten- und Pflegeheimen, Gesundheitseinrichtungen, in den öffentlichen Verkehrsmitteln und im Handel tragen.

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    Mindestens 245 spanische Schülerinnen und Schüler brachten von ihrer Reise nach Mallorca die Alpha-Variante von Sars-CoV-2 nach Hause.
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    Reuters

    Müssen Kellner und andere Dienstleister einen Mund-Nasen-Schutz tragen?

    Nein, da auch für sie die 3-G-Regel gilt.

    Wer ist von der MNS-Pflicht ausgenommen?

    > Kleinkinder bis zwei Jahre dürfen keine Masken tragen (Erstickungsgefahr). Kinder ab sechs Jahren müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
    > Personen, denen das Tragen aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann (z.B. Menschen mit chronischen Atemwegserkrankungen, Angststörungen oder mit fortgeschrittener Demenz, Asthma, Kinder mit ADHS etc.), sind von der MNS-Pflicht ausgenommen.
    > Von der MNS-Pflicht ausgenommen sind auch gehörlose und schwer hörbehinderte Menschen sowie deren Kommunikationspartnerinnen und Kommunikationspartner während der Kommunikation.
    Im Fall einer Kontrolle (z.B. durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes) sind die Gründe der Inanspruchnahme nachzuweisen. Hierfür benötigt man eine Bestätigung von einer in Österreich zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärztin oder einem Arzt.

    Muss ich noch einen Mindestabstand einhalten?

    Nein, seit 1. Juli gibt es auch keine Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstandes zu anderen Personen mehr. Damit entfallen sämtliche Quadratmeterbeschränkungen.

    Ab wie vielen Jahren gilt die Testpflicht?

    In ganz Österreich gelten die 3-Gs für Kinder ab 12 Jahren. Wien bildet eine Ausnahme: Hier müssen Kinder bereits ab 6 Jahren überall dort, wo die 3G-Regel gilt, einen negativen Coronatest vorlegen.

    Welche Corona-Testformen werden noch anerkannt?

    Österreichweit die bisher gängigen Tests - darunter auch die Antigen-Schnelltests vor Ort. In Wien werden Antigen-Selbsttests seit 1. Juli jedoch nur noch anerkannt, wenn sie unter Aufsicht - etwa in Apotheken oder Teststraßen - vorgenommen wurden. Schnelltests, die im Wohnzimmer oder direkt im Lokal absolviert werden, sind nicht mehr gültig.