Wien
Teichtmeister "schuldig" – Spannung vor Prozess in Wien
Am Dienstag findet der Prozess gegen Florian Teichtmeister statt. Laut Anwalt Rudolf Mayer sei er "schuldig", vertraue aber auf den Rechtsstaat.
Dem Schauspieler Florian Teichtmeister wird nun am Dienstag im Wiener Straflandesgericht der Prozess gemacht. Er muss sich vor einem Schöffensenat wegen Besitzes und Herstellung Zehntausender Dateien mit Kindesmissbrauchsdarstellungen verantworten. Im Fall einer Verurteilung drohen dem 43-Jährigen bis zu drei Jahre Haft. Auch eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum ist möglich. Am Montag wurde bekannt, dass Star-Anwalt Rudolf Mayer das Verteidigerteam Teichtmeisters beim Prozess verstärken wird.
Mayer spielte schon in anderen prominenten Prozessen eine gewichtige Rolle. So verteidigte er unter anderem bereits Josef Fritzl, Elfriede Blauensteiner und "Eislady" Estibaliz C. Am Dienstag wird der 75-Jährige das Eingangsplädoyer für seinen Mandanten halten. Als Hauptziel dürfte gelten, eine bedingte Haftstrafe für den geständigen Schauspieler zu erwirken. Nur so kann er einer Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum entgehen. Sein Mandant sei "schuldig", Teichtmeister vertraue aber auf die "Rechtsstaatlichkeit der Gerichte".
23 Terabyte ausgewertet
Teichtmeister soll sich von Februar 2008 bis Sommer 2021 verbotenes Missbrauchsmaterial beschafft haben. Ermittler fanden einschlägiges Material auf zwei Smartphones, zwei Laptops, einem Desktop und drei externen Festplatten. Anfangs hätte dem Schauspieler "nur" wegen des Besitzes von verbotenen Missbrauchsdarstellungen der Prozess gemacht werden sollen. Ein entsprechendes Verfahren, das bereits Anfang des Jahres stattfinden hätte sollen, wurde aber wegen einer Erkrankung des Angeklagten verschoben.
Die Verschiebung hatte für Teichtmeister unerfreuliche Auswirkungen. Richter Stefan Apostol ließ von einem Datenforensiker eine ergänzende Auswertung der sichergestellten Daten – immerhin rund 23 Terabyte – vornehmen, was die Sicht der Dinge änderte. Fast 35.000 Dateien soll Teichtemeister verändert haben, indem er diese bearbeitete, Collagen erstellte, Diashows und Videosequenzen anfertigte. Rechtliche gesehen ist das als Herstellung zu bewerten, was einer höheren Strafdrohung unterliegt.
Für Teichtmeister gilt die Unschuldsvermutung.