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Tausende €! So hoch werden ORF-Verweigerer abgestraft

Vor der neuen Haushaltsabgabe gibt es kein Entrinnen – ab 1. Jänner 2024 muss jeder den ORF-Beitrag bezahlen. Wer sich weigert, wird abgestraft.

Newsdesk Heute
Neue Gebühr ab 2024: Für den ORF müssen künftig (fast) alle Haushalte zahlen.
Neue Gebühr ab 2024: Für den ORF müssen künftig (fast) alle Haushalte zahlen.
Weingartner-Foto / picturedesk.com

Die alte Regelung, dass die Gebühr an eine Rundfunkempfangseinrichtung (TV oder Radio) gekoppelt war, gilt mit Jahreswechsel nicht mehr. Künftig sind pro Haushalt mindestens 15,30 Euro monatlich – in manchen Bundesländern ist es durch die Landesabgabe mehr – an die dann zum "ORF-Beitrags Service" umgetaufte GIS zu berappen. Und das ganz unabhängig davon, ob man überhaupt einen Fernseher hat oder nicht.

Der volle Betrag von Minimum 183,6 Euro ist dann einmal pro Jahr vorab (!) mit Zahlschein zu bezahlen. Wer eine Einzugsermächtigung erteilt, kann die Zahlung(en) auch auf zwei oder sechs Mal aufteilen. Bestehende Beitragskonten werden übernommen, Befreiungen bleiben aufrecht.

War eine Hauptwohnsitz-Adresse bislang nicht gemeldet, muss sich eine volljährige dort gemeldete Person für den ORF-Beitrag registrieren. Bisherige Gebühren-Drückeberger müssen sich bis spätestens 30. November 2023 selbst bei der GIS melden. Das geht auch online unter gis.at/registrieren.

Doch was, wenn das niemand tut? "Erfolgt keine Registrierung einer Adresse, an der zumindest eine volljährige Person mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird eine Vorschreibung versendet. Diese ist innerhalb der angegeben Frist zu bezahlen", erklärt GIS-Geschäftsführer Alexander Hirschbeck gegenüber "Heute".

Nach dem ORF-Beitragsgesetz darf das "ORF-Beitrags-Service" zum Zweck der Erhebung des ORF-Beitrags und der Ermittlung der Beitragsschuldner auf die Meldeadressen aus dem Zentralen Melderegister zugreifen. "Sind mehrere volljährige Personen mit Hauptwohnsitz gemeldet, entscheidet das Zufallsprinzip, wer angeschrieben wird." Es bestehe aber die Möglichkeit, einen anderen Beitragsverantwortlichen zu nennen.

Tausende Euro Strafe drohen!

Hirschbeck hat aber auch eine Hammer-Ansage im Gepäck: Wer sich weigert, künftig für den ORF zu bezahlen, wird abgestraft. Die Höhe ist nicht ohne! 

Unter dem Punkt "Verwaltungsstrafbestimmungen" heißt es im neuen Gesetz: "Wer eine Mitteilung [...] trotz Mahnung verweigert oder unrichtig abgibt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 2.180 Euro zu bestrafen."

Plus: "Rückständige Beiträge und sonstige damit verbundene Abgaben sind im Verwaltungsweg hereinzubringen. Zur Deckung des dadurch entstehenden Aufwandes kann die Gesellschaft einen Säumniszuschlag von 10 Prozent des rückständigen Betrages sowie allfällige tatsächlich entstandene Kosten der Betreibung vorschreiben."

Ist die Einbringung der rückständigen Beiträge wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Beitragsschuldners aber nicht möglich, ist die Abstattung in Raten zu bewilligen oder kann die Forderung von der Gesellschaft gestundet werden, heißt es in dem Gesetz weiter.

Letzteres aber nur, "wenn die Einbringung eine besondere Härte bedeuten würde oder wenn das Verfahren mit Kosten oder Weiterungen verbunden wäre, die in keinem Verhältnis zur Höhe der rückständigen Beiträge stehen würden".

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