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Swift-Fall: Es gab Probe-Terrorfahrt bei Beachparty!

Für die Ermittler gelten sie als "Terror-Buddys", sollen gemeinsam für den IS-Anschlag trainiert haben. In "Heute" spricht nun Star-Anwalt Rast.

Newsdesk Heute
Swift-Fall: Es gab Probe-Terrorfahrt bei Beachparty!
Luka K. (l.) hatte IS-Pickerl bei sich, gilt als Komplize von Beran A.
Helmut Graf, zVg

Die Indizienkette der Staatsanwaltschaft scheint dicht geknüpft: Neben Beran A. (19) wurde im Fall rund um die abgesagten Taylor-Swift-Konzerte auch ein mutmaßlicher Komplize festgenommen – "Heute" berichtete ausführlich.

Luka K. (17) galt als bester Freund des Terror-Verdächtigen von Ternitz. Wie die Ermittler herausgefunden haben, haben die beiden am 7. Juli eine Stunde lang miteinander telefoniert. Unmittelbar danach leistete Beran A. einen Treueschwur auf den IS, welchen Datenforensiker mittlerweile wiederherstellen konnten. An jenem Tag wählte Beran A. nur zwei Nummern: Jene von Luka K. und die seiner Mutter, die auf Familienurlaub in Mazedonien weilte.

"Trainingsfahrt" bei Beachparty?

Auch am 4.8., als der Hauptverdächtige in seinem Suzuki mit Blaulicht und Folgetonhorn in Sigleß (Bgld.) gegen die Einbahn auf eine Menschgruppe zugebrettert ist und – so die Mutmaßung der Ermittler – bereits für einen Anschlag trainiert haben soll, saß Luka K. im Auto seines Kumpels.

IS-Sticker in der Geldbörse

Brisant: Als die Polizei ihn am 7.8. beim Stadion, wo er als Arbeiter am Aufbau beteiligt war, festnahm, hatte er IS-Devotionalien bei sich. Die Staatsanwaltschaft verdächtigt ihn, Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein.

Genau hier hakt nun aber sein Anwalt Nikolaus Rast ein. Schließlich habe der für die Personalagenden zuständige Mitarbeiter der Facility-Firma bei der Polizei zu Protokoll gegeben, dass Luka K. am 5. oder 6.8. für den Swift-Gig im Praterstadion engagiert worden war. Das ihm angelastete Telefonat (7.7.) sowie die Autofahrt (7.8.) hätten also stattgefunden, als Luka K. noch nicht einmal gesichert wissen konnte, für den Konzertaufbau engagiert zu werden. Fakt ist jedoch auch: Der 17-Jährige war schon Mitte Juli im Vorfeld des Rammstein-Konzerts in Klagenfurt für dieselbe Firma tätig gewesen.

Vielmehr fragt sich Rast im Gespräch mit "Heute" aber: "Wie soll mein 17-jähriger Klient den 19-jährigen Beschuldigten darin bestärken, sich dem IS anzuschließen, wenn er selbst nicht dabei ist?"

Und die in seiner Geldbörse sichergestellten IS-Devotionalien? "Einige Sticker und Zettel, die ein verwirrtes Kind bei sich hatte, trüben das Bild. Teilweise waren die in arabisch gehalten. Mein Klient versteht arabisch nicht", hat der Advokat auch hier eine Erklärung parat.

Auch die Zeugenaussage eines 19-jährigen Burschen, der mit Hauptverdächtigem und mutmaßlichem Komplizen gemeinsam Zeit verbracht hatte, stütze seine These, so Anwalt Rast. Der Teenager sagte bei der Polizei über Luka K. aus: "Er ist auch Muslim, aber er hat Kontakt mit unzähligen Mädels, hört Musik. Auf jeden Fall nicht so drauf wie Beran. Er war ganz normal."

Top-Anwalt Nikolaus Rast will Widersprüche in dem Akt entdeckt haben.
Top-Anwalt Nikolaus Rast will Widersprüche in dem Akt entdeckt haben.
Helmut Graf

Sein Chef bei der Facility-Firma, für die er tätig war, hat ihn als nett und unauffällig in Erinnerung, bis auf eine äußerliche Veränderung – Bart mit rasiertem Schnauzer. Auch der Staatsschutz hatte ihn offenbar schon im Visier. Er habe "regelmäßig einschlägige Moscheen in Wien besucht, welche der IS-nahen Szene zuzuschreiben ist", ergaben die intensiven Ermittlungen.

Rast: "Mein Klient ist schuldlos"

Anwalt Rast, konfrontiert mit dieser Tatsache: "Wenn mein Klient dem DSN schon lange bekannt ist, warum wird er dann als unbekannter Täter bezeichnet?"

Der Jurist bestreitet jeden Zusammenhang seines Mandanten mit den mutmaßlichen Terror-Plänen auf das Konzert von Taylor Swift: "Die Ermittler mögen mir bitte erklären: Warum sollte der 19-Jährige meinen Klienten überhaupt brauchen, wenn er angeblich mit einer Bombe vorzugehen gedenkt – 'Insiderwissen' ist da nicht notwendig."

Für die Verdächtigen gilt die Unschuldsvermutung.

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