80.000 Euro

Strafe abgelehnt! Melanie Müller erneut vor Gericht

Melanie Müller muss sich erneut vor Gericht verantworten – wegen des Vorwurfs, den Hitlergruß gezeigt zu haben. Jetzt geht sie in Berufung.

Heute Entertainment
Strafe abgelehnt! Melanie Müller erneut vor Gericht
Melanie Müller will die 80.000 Euro Strafe nicht zahlen. Der Richter schätzte ihr monatliches Einkommen auf 15.000 Euro.
IMAGO/EHL Media

Der Skandal um Melanie Müller (36) geht in die nächste Runde! Die Sängerin wurde im August 2023 vom Amtsgericht Leipzig verurteilt, weil sie bei einem Konzert den Hitlergruß gezeigt haben soll.

Außerdem fanden Ermittler bei ihr Drogen. Das Urteil: eine Geldstrafe von 80.000 Euro! Doch Müller akzeptiert das nicht und legt nun Berufung ein. Somit steht sie nächstes Jahr erneut vor Gericht.

Müller weist Vorwürfe zurück

Müller selbst bestreitet, den Hitlergruß absichtlich gezeigt zu haben. Ihr Anwalt Adrian Stahl erklärte, es sei lediglich eine Geste gewesen, um das Publikum anzufeuern. "Sie hat diese Bewegung schon bei vielen Konzerten gemacht", so Stahl.

Trotzdem muss sie sich im nächsten Jahr erneut vor Gericht verantworten. Denn die Verteidigung der 36-Jährigen habe Einspruch eingelegt, diesen aber bis zum Ablauf der Frist nicht konkretisiert. Daher werde dies nun als Berufung gewertet, sagte ein Sprecher des Landgerichts Leipzig auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

Ein konkreter Prozesstermin steht noch nicht fest, doch Experten rechnen mit einer neuen Verhandlung im Frühjahr 2024. Dabei wird auch eine völlig neue Beweisaufnahme in Betracht gezogen.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Melanie Müller, die im August 2023 vom Amtsgericht Leipzig zu einer Geldstrafe von 80.000 Euro verurteilt wurde, weil sie bei einem Konzert den Gruß gezeigt haben soll und bei ihr Drogen gefunden wurden, legt Berufung gegen das Urteil ein
    • Ihr Anwalt betont, dass die Geste lediglich dazu diente, das Publikum anzufeuern, und nun wird im Frühjahr 2024 eine neue Verhandlung erwartet, bei der auch eine neue Beweisaufnahme in Betracht gezogen wird
    red
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