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Strache: Wahlaufhebung ist "kein Grund zum Jubeln"

Heinz-Christian Strache hat vor dem Verfassungsgerichtshof Recht bekommen - ein Gewinn für den Rechtsstaat und die Bürger, findet der FPÖ-Chef.

Heute Redaktion
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Bild: EPA

Dass seiner Anfechtung der Hofburg-Stichwahl stattgegeben wurde, ist für FPÖ-Chef Strache "kein Grund zum Jubeln". Es sei seine "demokratiepolitische Verantwortung" gewesen, die "massiven gesetzlichen Verfehlungen" aufzudecken und zu beeinspruchen.

Die Verantwortung für die Wiederholung der Hofburg-Wahl treffe die Wahlbehörde: "Die Wahlbehördenleiter haben zum Teil gesetzeswidrig, auch mit unbefugten Personen vor der gesetzlichen Zeit die Briefwahlkuverts geöffnet." In dieser Zeit hätten auch Manipulationen passieren können - was der Verfassungsgerichtshof nicht explizit ausgeschlossen habe.



HC Straches Stellungnahme im Wortlaut:

 
"Es gibt keinen Grund zum Jubeln oder zur Aufregung. Sondern einen Grund anzuerkennen, wie schnell, umsichtig und transparent meine Beschwerdeführung beim VfGH gesichtet, geprüft und beurteilt wurde. Es ist ein Gewinn für den Rechtsstaat, die Demokratie und die Bürger. Als Beschwerdeführer bin ich meiner demokratiepolitischen Verantwortung nachgekommen, massive gesetzliche Verfehlungen und Unregelmäßigkeiten, welche eine Manipulation möglich gemacht haben könnten, aufzudecken.

Wir haben Unregelmäßigkeiten in 70 Wahlbezirken angezeigt, bei 20 hat sich dieser Verdacht bestätigt. Über 77.000 Stimmen sind vom VfGH überprüft worden und damit ist natürlich auch eine Relevanz gegeben und letztlich auch mit der heutigen Entscheidung das Vertrauen in den Rechtsstaat sichergestellt.

Der VfGH hat diese Verfehlungen als inakzeptabel bewertet und einen Entschluss zur Wahlwiederholung gefasst. Der Rechtsstaat hat seine Funktionsfähigkeit bewiesen. Die rechtlichen Verfehlungen im Rahmen der Auszählung von Briefwahlstimmen sind nicht zu tolerieren. Da kann man nicht zur Tagesordnung übergehen.

Die Verantwortung trifft die Bundeswahlbehörde, denn die hat entsprechende Aufsichtspflicht. Die Wahlbehördenleiter haben zum Teil gesetzeswidrig, auch mit unbefugten Personen vor der gesetzlichen Zeit ohne Einladung und Beisein der Wahlbeobachter die Briefwahlstimmen aussortiert, zum Teil als nichtig erklärt oder die Kuverts geöffnet. Also mit Auszählungsschritten begonnen. Und das sieht das Gesetz nicht vor.

Manipulation?

In dieser Zeit kann alles Mögliche passiert sein, auch eine Manipulation. Die hat der VfGH nicht überprüft, allein dass es möglich gewesen wäre, hat in der geltenden Judikatur gereicht. Er hat auch auch nicht festgestellt, dass es keine gegeben hätte, das halte ich auch fest.

Noch einmal zur Klarstellung: Es ist eben auch nicht festgestellt worden, dass keine Manipulation stattgefunden hat. Die VfGH-Entscheidung ist sehr neu gewesen, auch mit der Einbindung der Öffentlichkeit. Die Entscheidung ist daher ein Gewinn für unsere Demokratie.

Die vergangene Stichwahl ist nicht rechtskonform gewesen. Sie ist de facto null und nichtig und daher zu wiederholen. Handlungsbedarf ist natürlich gegeben, nicht nur bei der rechtskonformen Auszählung der Briefwahlkarten. Die Briefwahl ist aus unserer Sicht nicht verfassungsrechtlich gesichert. Das Wahlrecht gehört reformiert.

Demokratie als Gewinner?

Gewinner ist heute die Demokratie und der Rechtsstaat. Der Bürger ist auch Gewinner, er kann sich nämlich darauf verlassen, dass solche massiven gesetzlichen Unregelmäßigkeiten vom VfGH nicht im Raum stehen gelassen werden und auch die entsprechenden Konsequenzen nach sich zieht. Ein Gesetzesbruch im Rahmen von fairen demokratischen Wahlen ist kein Kavaliersdelikt.

Es gibt keinen Vorwurf gegen die Wahlbeisitzer, die ehrenamtlich sind und keine juristische Ausbildung haben. Sie haben den Behördenleitern geglaubt. Ohne diese Wahlbeisitzer wäre die Aufklärung nicht möglich gewesen. Ich danke denen, die die Courage gehabt haben, als sie draufgekommen sind, dass das nicht rechtens war, das öffentlich zu machen.

Es wäre absurd, wenn die heutige Entscheidung für den Rechtsstaat und den Bürger so ausgelegt werden würde, dass wir als schlechte Verlierer dastehen. Es geht um die Grundfesten des Rechtsstaates."