Politik
Start am Freitag – wo Maskenpflicht jetzt wieder gilt
Sebastian Kurz verkündete am Dienstag mit Regierungskollegen neue Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Ab Freitag gilt hier Maskenpflicht:
Die Corona-Zahlen steigen aktuell in Österreich wieder an. Bundeskanzler Sebastian Kurz (VP) trat am Dienstag mit Vizekanzler Werner Kogler, Innenminister Karl Nehammer und Gesundheitsminister Rudolf Anschober vor die Presse, um neue Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus zu präsentieren. Wie seit Tagen angekündigt, ist eine wichtige Maßnahme die Rückkehr der Maskenpflicht in Österreich.
➤ Die Maskenpflicht tritt in Österreich bereits am Freitag, 24. Juli, wieder in Kraft!
Der Mund-Nasenschutz wird überall dort wieder Pflicht sein, wo Menschen hinmüssen, um den Bedarf des täglichen Lebens abzudecken. Es geht laut der Regierung bei dieser Verschärfung vordergründig um den Schutz von besonders schutzbedürftigen Menschen beziehungsweise Risikogruppen. "Jeder muss dort hin, das kann man sich nicht aussuchen. Wir haben uns daher entschieden, in Supermärkten sowie in Bank- und Postfilialen die Mund-Nasenschutzpflicht wieder einzuführen. Die Maske hat nämlich auch einen symbolischen Effekt – je mehr sie aus unserem Alltag verschwindet, desto größer wird die Sorglosigkeit; desto unbeschwerter wird wieder alles. So lange es keine Impfung oder kein Medikament gibt, müssen wir uns bewusst sein, dass es die Krankheit weiter gibt und Abstandhalten und Handdesinfektion wichtig sind." Sebastian Kurz erklärte seine Strategie, im Sinne einer Ziehharmonika, heißt: "Ein Lockern, wann immer es möglich ist, ein Zurücknehmen des Lockerns, wann immer es notwendig ist." Derzeit, so Kurz, "sind wir in einer Situation, wo wir zusätzliche Verstärkungsschritte setzen müssen."
Hier gilt ab Freitag die Maskenpflicht:
➤ Lebensmitteleinzelhandel
➤ Supermärkte
➤ Banken
➤ Post
➤ Seil- und Zahnradbahnen, Reisebusse und in Ausflugsschiffen (innen – etwa beim Twin City Liner, der wieder verkehrt)
➤ bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (ausgenommen sind solche, bei denen ein Sitzplatz zugewiesen wird)
Wie bisher gilt sie selbstverständlich auch in Apotheken, öffentlichen Verkehrsmitteln und bei Dienstleistungen, bei denen der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann (etwa Friseur, Masseur).
Im Video: Das sagen die Wiener zur Wiedereinführung der Maskenpflicht