Stadtrechnungshof-Kritik
Wien "verschenkt" bei Mindestsicherung Millionen Euro!
Ein Stadtrechnungshof-Bericht zeigt: Bei der Mindestsicherung versäumt es die Stadt Wien laut den Prüfern, sich Millionen Euro zurückzuholen.
Die Mindestsicherung ist als soziales Sicherheitsnetz gedacht – eine Absicherung für jene, die in Not geraten sind. Doch ein aktueller Prüfbericht des Stadtrechnungshofs zeigt, dass die Verwaltung in Wien hier angeblich erhebliche Schwächen aufweist. Fehler bei der Vermögensprüfung und mangelnde Kontrolle von Eigentumsrechten führen laut Rechnungshof dazu, dass die Stadt potenziell Millionenbeträge verliert.
Das Wiener Mindestsicherungsgesetz sieht klare Vorgaben vor: Wer länger als drei Jahre Mindestsicherung bezieht und über unbewegliches Vermögen wie Grundstücke oder Immobilien verfügt, muss ein Pfandrecht zugunsten der Stadt eintragen lassen. Diese Sicherstellung soll verhindern, dass öffentliche Mittel verschwendet werden. Doch genau hier wird laut Bericht oft nicht genau hingesehen.
Fehlende Pfandrechte – Millionenverlust droht
Laut dem Stadtrechnungshof ist der fahrlässige Umgang mit Pfandrechten, besonders heikel. In 21 von 37 überprüften Fällen wurde nicht korrekt gehandelt. Es fehlen oft Grundbuchabfragen oder sie werden nicht aktualisiert. Ein Beispiel: Eine Bezieherin erbte einen Grundstücksanteil. Anstatt ein Pfandrecht einzutragen, wurde der Fall nicht weiterverfolgt.
Auch Grundstücksverkäufe während des Bezugs von Mindestsicherung bleiben oft unbeachtet. Dabei müsste die Stadt in solchen Fällen die gezahlten Beträge zurückfordern. In einem dokumentierten Fall wurde ein Grundstück verkauft, doch Rückforderungen unterblieben. Solche Nachlässigkeiten kosten der Stadt Wien jährlich angeblich Millionen Euro.
Fehlerhafte Kontrollen und ungenutzte IT-Systeme
Der Bericht kritisiert zudem die mangelhafte Nutzung des zentralen IT-Systems SOWISO. Obwohl alle Daten dort erfasst werden könnten, gibt es keine einheitliche Praxis zur Vermögensprüfung. In mehreren Fällen wurden Grundbuchabfragen nicht dokumentiert oder als "historisch" vermerkt, was zu Verzögerungen führte.
Hinzu kommt: Abfragen im Zentralen Melderegister (ZMR), um beispielsweise Eigentümerwechsel zu überprüfen, wurden in mehreren Fällen gar nicht durchgeführt. Diese systematischen Fehler behindern eine ordnungsgemäße Kontrolle und lassen potenzielle Rückforderungen ins Leere laufen.
Rückforderungen bleiben aus
Ein weiterer schwerwiegender Punkt betrifft den Kostenersatz: Wenn Bezieher während des Bezugs zu Vermögen wie Grundstücken oder Erbschaften kommen, müsste die Stadt diese Beträge zurückfordern. Doch das passiert laut Bericht viel zu selten.
Ein Beispiel: Eine Person bezog seit 2020 Mindestsicherung, erbte aber 2019 eine Immobilie. Weder wurde ein Wertgutachten erstellt, noch ein Pfandrecht eingetragen. In einem anderen Fall wurde ein Sicherstellungsbetrag von 15.000 Euro ohne Gutachten angesetzt – ein Verwaltungsgericht hob die Entscheidung später auf. Solche Fehler belasten den Haushalt laut Rechnugshof zusätzlich.
Reformen werden umgesetzt
"Mit 49 Personen im Jahr 2024 verfügte tatsächlich nur ein sehr geringer Anteil an Beziehenden der Wiener Mindestsicherung über Immobilieneigentum", heißt es dazu aus dem Büro des zuständigen Sozialstadtrats Peter Hacker (SP). "Der Stadtrechnungshof stellte Verbesserungspotentiale im internen Ablaufprocedere der Verfahren fest. Die entsprechenden internen Abläufe der Behörde werden selbstverständlich dahingehend weiter optimiert. Weiters stellte der Stadtrechnungshof in der vorgenommenen Stichprobe fest, dass in einigen Fällen die Erhebungstätigkeit der Behörde weitergehend sein sollten."
Die Mitarbeitenden sollten bzgl. Abfragen aus dem Grundbuch und dem Meldewesen sensibilisiert bzw. geschult werden, heißt es aus der MA 40. "Die Dienstanweisungen werden geändert, sodass bei bestehendem Wohnrecht bzw. Wohnungsgebrauchsrechten eine Sicherstellung durch die Stabsstelle Budgetmanagement zu prüfen ist." Das empfehlen auch die Prüfer.
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Auf den Punkt gebracht
- Ein Bericht des Stadtrechnungshofs zeigt, dass Wien bei der Mindestsicherung erhebliche Schwächen aufweist, was zu Millionenverlusten führt.
- Fehler bei der Vermögensprüfung, mangelnde Kontrolle von Eigentumsrechten und ungenutzte IT-Systeme sind die Hauptprobleme, die dringend umfassende Reformen erfordern.