Politik
Spionagefall: Ex-Oberst soll in Untersuchungshaft
Für jenen ehemaligen Bundesheer-Offizier, der rund 20 Jahre für Russland spioniert haben soll, wurde die Untersuchungshaft beantragt.
Nach Prüfung der bisherigen Ermittlungsergebnisse, insbesondere der umfangreichen Vernehmungsprotokolle des mittlerweile festgenommenen Verdächtigen, geht die Staatsanwaltschaft von einer dringenden Verdachtslage in Richtung des Vergehens des geheimen Nachrichtendienstes zum Nachteil Österreichs (§ 256 StGB), sowie darüber hinaus auch in Richtung der Verbrechen des Verrats von Staatsgeheimnissen (§ 252 Abs 1 StGB) sowie der vorsätzlichen Preisgabe eines militärischen Geheimnisses (§ 26 Abs 2 Militärstrafgesetz) aus. Ihm drohen bis zu zehn Jahre Haft.
Tatbegehungsgefahr
Die Spionage soll laut Staatsanwaltschaft in den Jahren 1992 bis Ende September 2018 ereignet haben. Man gehe weiters davon aus, dass sowohl der Haftgrund der Tatbegehungsgefahr als auch der Fluchtgefahr vorliegt, heißt es in einer Aussendung.
Aufgrund des dringenden Tatverdachtes und der genannten Haftgründe hat die Staatsanwaltschaft Salzburg beim Landesgericht Salzburg am Montag die Verhängung der Untersuchungshaft beantragt.
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(red)