Gericht spricht ihm Geld zu
Sohn tötet Vater und kassiert dafür Waisenpension
Der Oberste Gerichtshof fällte ein überraschendes Urteil: Ein Wiener, der seinen Vater umgebracht hatte, klagte erfolgreich eine Waisenpension ein.
Dieser ungewöhnliche Fall sorgt für Aufsehen: Ein junger Wiener (29) brachte im September 2018 in Wien-Rudolfsheim seinen eigenen Vater um – und "profitiert" jetzt sozusagen von dieser Tat. Denn er klagte, noch bevor es zum Prozess kam, die Waisenpension ein, da sein Vater gestorben sei. Und das laut "Presse" mit Erfolg!
"Ich habe reingestochen. In den Hals"
Beim Prozess schilderte er die Tat: "Ich hab ein Messer genommen und reingestochen. In den Hals." Warum? Er habe seinen Vater in diesem Moment für den Teufel gehalten. Erst später, nachdem er festgenommen worden war, habe er erkannt, dass er den Vater erstochen habe – und nicht den Teufel.
In Anstalt eingewiesen
Sein Zustand bei der Tat – paranoide Schizophrenie, Verhaltensstörung durch Cannabis – führte dazu, dass ihn das Gericht nicht ins Gefängnis steckte, sondern in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Doch schon vor dem Prozess hatte der Wiener bei der Pensionsversicherungsanstalt eine Waisenpension beantragt, war aber damit abgeblitzt. Begründung: Laut Allgemeinem Sozialversicherungsgesetz ruhen derartige Ansprüche, wenn man in Haft ist. Das wollte der Täter nicht auf sich sitzen lassen, ging durch die Instanzen.
50 Euro pro Monat
Das Landesgericht Korneuburg verglich den Fall mit dem Erbrecht, so die "Presse". Vereinfacht gesagt: Wer jemanden umbringt, darf ihn dann nicht auch noch beerben. Allerdings sind Fälle, in denen der Täter unzurechnungsfähig war, laut OGH davon ausgenommen – das habe nicht nur fürs Erbe, sondern auch für die Waisenpension zu gelten. Das heißt, dem Täter ist eine Waisenpension auszuzahlen. Sie wurde vorerst mit 50 Euro im Monat festgelegt, die genaue Höhe wird noch bestimmt.