Polizei musste eingreifen

Sohn ruft keine Hilfe – wenig später ist Mama tot

Für eine Frau wurde erst mit Tagen Verzögerung die Rettung gerufen. Diese konnte erst helfen, nachdem ihr Sohn mit einem Taser ruhiggestellt wurde.

Sohn ruft keine Hilfe – wenig später ist Mama tot
Eine 94-jährige Frau verstarb, nachdem ihr Sohn tagelang keine Hilfe gerufen hatte.
20min/Steve Last (Symbolbild)

Obwohl seine Mutter seit Tagen schwer erkrankt war, rief der Sohn einer 94-jährigen Frau keinen Arzt. Nicht nur das, er hinderte sogar die schlussendlich zur Hilfe gerufene Sanität daran, in die Wohnung zu kommen. Die hinzugerufene Polizei musste den heute 58-Jährigen mit einem Taser ruhigstellen.

Arzt wurde zu spät gerufen

Die Geschwister des Mannes drängten bereits Tage vor dem Rettungseinsatz, einen Arzt für die Frau zu verständigen. Dieser wurde jedoch erst kurz vor dem Rettungseinsatz gerufen und erkannte sofort: Die Sanität wird dringend benötigt. Als die Rettungskräfte an der Wohnungstür klingelten, verweigerte der Mann den Rettungskräften den Zugang. Die Sanität war deshalb gezwungen, die Polizei zur Unterstützung zu rufen.

Als die Polizisten an der Wohnung eintrafen, öffnete der Mann weiterhin nicht die Tür, sondern bedrohte die Polizeibeamten mehrfach.

Frau verstarb im Spital

Der Sohn begab sich auf den Balkon und schlug dort mit Stöcken drohend umher und warf ein Holzstück aus dem Fenster. Erst nachdem die Tür von einem Schlüsseldienst geöffnet wurde, konnten die Beamten die Wohnung betreten. Der heute 58-jährige Mann verhielt sich derart aggressiv, dass er nach Warnung von der Polizei mit einem Taser ruhiggestellt werden musste. Nur so war es der Sanität möglich, sich um die Seniorin zu kümmern.

Die Mutter wurde von der Sanität schlussendlich in die Notfallstation eines Basler Spitals gebracht. Dort verstarb die 94-jährige Frau wenige Tage später, sie hatte eine Coronainfektion.

Unterlassene Nothilfe – per Strafbefehl verurteilt

Mit seinem Verhalten habe er seiner in unmittelbarer Lebensgefahr befindlichen Mutter die dringend benötigte ärztliche Hilfe verwehrt, schreibt die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt in ihrem Strafbefehl.

Der Mann wurde nun rechtskräftig per Strafbefehl wegen Unterlassen der Nothilfe, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu rund 30 Euro unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt. Zusätzlich muss er eine Strafe in Höhe von etwa 600 Euro zahlen, sowie Auslagen in Höhe von 2.229 Euro und eine Abschlussgebühr in Höhe von 323 Euro, insgesamt 3.199 Euro.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Eine 94-jährige Frau verstarb, nachdem ihr Sohn trotz schwerer Erkrankung keine ärztliche Hilfe rief und Rettungskräfte am Zugang hinderte, was die Polizei zum Einsatz eines Tasers zwang.
    • Der Sohn wurde wegen unterlassener Nothilfe und Gewalt gegen Beamte zu einer Geldstrafe und weiteren Kosten verurteilt.
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