Politik
So viel haben vergangene Steuerreformen gebracht
Die türkis-blaue Bundesregierung präsentiert am Dienstag die Steuerreform, mit der eine Entlastung von 6,5 Milliarden versprochen wird.
Die Steuerreform soll ohne neue Schulden und Steuern funktionieren und eine Entlastung von 6,5 Milliarden Euro bringen, so die Ankündigung der Regierung.
Inklusive Familienbonus Plus beläuft sich das Volumen auf 8,3 Milliarden Euro. Voll wirksam soll die geplante Entlastung im Jahr 2022 werden. Details werden am Dienstag präsentiert.
Auch Vorgängerregierungen hatten schon große Steuerreformen versprochen und umgesetzt. Das Finanzministerium rechnete nun vor, was diese im Endeffekt bewirkt haben.
Steuerreform 2003:
Finanzminister Karl-Heinz Grasser präsentierte am 06.03.2003 seine Steuerreform.
Die Steuerreform wurde in mehreren Etappen umgesetzt. Im Jahr 2004 stand der Entlastung von 600 Millionen Euro die Einführung neuer und erhöhter Steuern in der Höhe von 625 Millionen Euro gegenüber. 2005 stand einem Entlastungsvolumen von 2,4 Milliarden Euro ein Belastungspaket von 400 Millionen Euro gegenüber. 2006 stand einem Entlastungspaket von knapp 4 Milliarden Euro ein Belastungspaket von ebenso 400 Millionen Euro gegenüber.
Dauerhaft blieb von der Steuerreform eine Nettowirkung von rund 3,05 Milliarden Euro über.
In den Umsetzungsjahren 2004 und 2005 lag das Wirtschaftswachstum bei 2,7 % bzw. 2,2 %, dennoch wurden in den Jahren 2004 4,630 Mrd. Euro (1,91 % des BIP) und im Jahr 2005 4,548 Mrd. Euro (1,79 % des BIP) an neuen Schulden aufgenommen. Im Jahr 2006 lag das Wirtschaftswachstum bei 3,5 %, neue Schulden wurden in der Höhe von 4,416 Mrd. Euro (1,65 % des BIP) aufgenommen.
Steuerreform 2009:
Unter Bundeskanzler Faymann wurde am 10.02.2009 eine Steuerreform vorgelegt. Das Volumen der Steuerreform betrug 3,06 Mrd. Euro und wurde zur Gänze durch die Aufnahme neuer Schulden finanziert.
Im Umsetzungsjahr 2009 lag ein negatives Wirtschaftswachstum von -3,8 % vor, es wurden neue Schulden in der Höhe von 7,08 Mrd. Euro (2,46 % des BIP) aufgenommen.
Steuerreform 2015:
Seine zweite Steuerreform präsentierte Kanzler Werner Faymann am 13.03.2015.
Einem Entlastungsvolumen von 5,2 Milliarden Euro standen die Einführung neuer und erhöhter Steuern in der Höhe von 2,7 Milliarden gegenüber. Damit blieben 2,5 Milliarden Euro dauerhaft an Nettowirkung.
Belastungen brachten die Einführung der "Registrierkassenpflicht" (1,5 Mrd. Euro), die Erhöhung der Immobilienertragsteuer (115 Mio. Euro), die Anpassung der Immobilienabschreibung (368 Mio.), die Anhebung der Kapitalertragsteuer (150 Mio. Euro), die Einführung der Umsatzsteuer von 13 Prozent (220 Mio. Euro) und die Erhöhung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer (38 Mio.)
Im Umsetzungsjahr 2016 lag das Wirtschaftswachstum bei 2,00 % vor, es wurden neue Schulden in der Höhe von 4,995 Mrd. Euro (1,40 % des BIP) aufgenommen. (ek/red)