Coronavirus

So hoch sind die neuen Corona-Strafen ab 19. Mai

Mit den geplanten Öffnungsschritten ab 19. Mai 2021 kommen auch neue Strafen. Wer sich nicht an die verbleibenden Regeln hält, für den wird es teuer.

Rene Findenig
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Die Polizei wird die Corona-Regeln auch nach dem 19. Mai kontrollieren.
Die Polizei wird die Corona-Regeln auch nach dem 19. Mai kontrollieren.
Tobias Steinmaurer / picturedesk.com

Die Ausgangssperre und der Lockdown werden am 19. Mai aufgehoben, Gastronomie, Veranstaltungen und Treffen werden wieder möglich. Dennoch bleiben einige Regeln aufrecht – und wer gegen sie verstößt, muss mit saftigen Strafen rechnen. Geldstrafen reichen nun bis zu 1.450 Euro. Bei Missachtung der Abstandsregel oder der Maskenpflicht kann die Polizei statt einer Anzeige ein Organstrafmandat in Höhe von 90 Euro ausstellen.

In der Gastronomie werden bei Nicht-Einhaltung der Schutzmaßnahmen nicht nur die Kunden, sondern auch die Gastronomen bestraft. Für Letztere kann es weit teurer werden, nämlich bis zu 30.000 Euro oder sechs Wochen Haft. Wer wiederum gegen die Einhaltung der Quarantäne, die die Bezirksverwaltungsbehörde kontrolliert, verstößt, wird mit einer Verwaltungsübertretung geahndet. Es können auch hier Geldstrafen bis zu 1.450 Euro verhängt werden, darüber hinaus kann aber zusätzlich das Strafgesetzbuch wegen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten angewendet werden.

So sind Treffen ab 19. Mai erlaubt

Bisher und vermutlich noch bis 19. Mai sieht die Regelung in den meisten Bundesländern so aus: Tagsüber dürfen sich aktuell maximal vier Erwachsene plus sechs minderjährige, aufsichtspflichtige Kinder aus maximal zwei Haushalten treffen. In Wien und Niederösterreich gilt dagegen noch bis 2. Mai die 1+1-Regel sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien: Ein Haushalt darf sich mit maximal einer Einzelperson (Angehörige oder Angehöriger/enge Bezugsperson) treffen.

Und was passiert dann ab 19. Mai? Treffen werden wieder breitflächiger und zeitlich unabhängiger, aber nicht uneingeschränkt möglich. Zu beachten gibt es gleich mehrere Punkte. Mit dem Wegfall der Ausgangsbeschränkungen sind Treffen generell wieder rund um die Uhr möglich und erlaubt. Die größte Zahl an Personen bei Treffen ist im Freien möglich: Gleich zehn Personen plus ihren Kindern sollen sich treffen dürfen, eine Haushaltsanzahl wurde bisher nicht vorgeschrieben.

Aktion scharf in der Nacht

In Innenräumen bleibt es bei vier Personen plus Kindern, allerdings ist auch hier noch nichts über die Zukunft der bisherigen Beschränkung auf zwei Haushalte bekannt. Besonderheit: Nach 22 Uhr heißt es Aktion scharf: Dann nämlich sind bis 5 Uhr früh in Innenräumen sowie im Freien nur Treffen von maximal vier Erwachsenen möglich. Bei Treffen von mehr Personen treten die Veranstaltungsbestimmungen in Kraft – die Treffen sind leichter auflösbar, "Veranstalter" zahlen bis zu 30.000 Euro (oder sechs Wochen Haft), Teilnehmer bis zu 1.450 Euro.

Ähnliche Regeln gelten für die Gastronomie, wo man allerdings auch einen Zutrittstest und eine Registrierung braucht. Im Schanigarten dürfen dann zehn Erwachsene plus Kinder, in Innenräumen vier Erwachsene plus Kinder zusammensitzen. Die Sperrstunde wurde vorerst auf 22 Uhr gelegt – bei einem "Weiterfeiern" daheim oder im Freien dürfen also nur noch vier Erwachsene und keine Kinder teilnehmen. Bei mehr Teilnehmern kommen wiederum die Veranstaltungsregeln zu tragen.

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    Persistente Fatigue: 39 - 73 Prozent der untersuchten Personen
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