Politik

So hoch ist die Strafe, wenn du Corona-Regeln brichst

Ab 3. November wird Österreich wieder heruntergefahren und strenge Ausgangsbeschränkungen verhängt – die will die Polizei scharf kontrollieren.

Roman Palman
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Polizeibeamte führen Aufklärungsgespräche und Personenkontrollen am Donaukanal in Wien durch, 10. April 2020
Polizeibeamte führen Aufklärungsgespräche und Personenkontrollen am Donaukanal in Wien durch, 10. April 2020
picturdesk.com/APA/Hans Klaus Techt

Ab Dienstag, 0 Uhr, ist das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs in der Nacht nicht mehr gestattet. Zwischen 20.00 Uhr abend und 06.00 Uhr früh hat die Regierung eine umfassende Ausgangsbeschränkung verordnet. Wer dann noch im Freien oder öffentlichen Orten angetroffen wird, muss einen triftigen Grund vorweisen können. 

5 Gründe

Denn wie Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) im Zuge der großen Pressekonferenz am Samstag erklärt, ist nur bei diesen fünf Gründen das Verlassen der eigenen vier Wände gestattet:

► Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum.

► Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten.

► Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens. Einkaufen bleibt also erlaubt, allerdings ist das des nächtens sowieso kein großes Thema, da nur wenige Geschäfte offen haben. 

► Berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke – sofern erforderlich. Eine Bestätigung des Arbeitgebers muss man nicht vorweisen, allerdings muss man bei einer Kontrolle diesen Grund den Beamten "glaubhaft machen" können.

► Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung. Dies umfasst auch Spazieren gehen, Joggen, oder mit dem Hund Gassi zu gehen.

Verbote und Kontrollen

Vieles, was bisher möglich war, ist nun also verboten – und die Polizei will rigoros die Einhaltung der neuen Corona-Maßnahmen kontrollieren und Regelbrecher abstrafen. Nehammer hatte auch gleich ein paar Beispiele parat: "Wer nachts mit Freunden und einem Bier im Park erwischt wird, wird angezeigt." Selbiges gelte auch Wirte die nach der Sperrstunde (20 Uhr) noch offen halten – und deren Gästen.

Obwohl die Regierung nicht in den privaten Bereich eingreifen wollte, sind Garagen-, Garten,- und Scheunenparties ab sofort verboten. Wer also im Garten mit Freunden feiert, kann von einem Polizist auf Streife ebenso abgestraft werden.

Er habe den Generaldirektor für Öffentliche Sicherheit angewiesen, bei Verstößen gegen diese Verordnung nun rigoros abzustrafen, betonte der Innenminister. Vor allem am Beginn des zweiten Lockdowns solle die Polizei massive Präsenz auf den Straßen zeigen.

Hohe Strafen

Wer die nächtliche Ausgangssperre bricht, muss laut Nehammer tief in die Tasche greifen. Die Strafenhöhe beläuft sich auf bis zu 1.450 Euro – wer nicht zahlt geht für bis zu vier Wochen ins Gefängnis. Für die Inhaber von Lokalen oder auch anderen privaten Räumlichkeiten, die darin verbotenerweise Gäste empfangen, kommt es noch dicker. Hierbei drohen bis zu 30.000 Euro Strafe.  

Aber auch andere Vergehen kosten: Wer etwa den Mindestabstand nicht einhält und so den sinnbildlichen Babyelefanten mit seinen Füßen tritt, muss wie schon beim ersten Lockdown 50 Euro auf den Tisch legen.

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