Politik
Warum das Urteil gegen Sigi Maurer so aufregt
Der Fall Sigi Maurer wird so schnell wohl nicht abgeschlossen sein. Sowohl die 33-jährige Politikerin, als auch der Bierlokal-Betreiber, geben nicht auf.
Die ehemalige Grüne Nationalratsabgeordnete Sigi Maurer (33) wurde am Dienstag in erster Instanz (nicht rechtskräftig) schuldig gesprochen – "heute.at" berichtete. "Ich bin recht erschüttert und kann nicht nachvollziehen, wie das Gericht zu diesem Urteil kommen könnte", sagte die gebürtige Tirolerin am Mittwoch im Puls-4-Frühstückscafé. Das Verständnis fehlt vielen.
Die 33-Jährige wurde eigenen Angaben zufolge vom Besitzer eines Bierlokals in Wien-Josefstadt mittels obszöner Facebook-Nachrichten belästigt. Weil sie keine rechtlichen Schritte gegen den Mann einleiten konnte*, prangerte sie ihn im Netz öffentlich an – unter Angabe seines vollen Namens. Das erwies sich als weitreichender Fehler, denn daraufhin klagte der Wirt Maurer auf Üble Nachrede und Kreditschädigung – und bekam teilweise Recht. Der Richter sah den Wahrheitsbeweis nicht ausreichend erbracht – lesen Sie mehr dazu hier.
Maurer will sich weiter wehren
Das lässt die ehemalige Grünen-Nationalratsabgeordnete nicht auf sich sitzen. "Wir gehen natürlich in Berufung. Wenn es sein muss auch bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Ich halte das Urteil für einen Fehler. Wir werden weiter kämpfen", sagt Maurer im TV.
Aber nicht nur Maurer, auch der Anwalt der Gegenseite hat weitere rechtliche Schritte angekündigt. In einem Statement heißt es: "Der Schuldspruch war aus juristischer Sicht zu erwarten. (...) Das hat nichts mit Politik zu tun, das hat nichts mit Feminismus zu tun, das war einfach eine rechtswidrige Öffentliche Diffamierung! Mein Mandat erwägt daher – und aus anderen Gründen – weitere rechtliche Schritte gegen Frau Maurer."
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"Es ist keine sexuelle Belästigung, denn dazu wäre ein körperlicher Übergriff nötig. Es ist keine Beleidigung, denn dazu wäre eine Öffentlichkeit nötig. Auch auf Unterlassung kann ich nicht klagen, denn dafür wäre eine Wiederholung der Tat notwendig. D.h. ich hatte keine rechtliche Möglichkeit mich dagegen zu wehren", erklärt Maurer den Schritt, den sie grundsätzlich nicht bereue. Ob sie es genauso wieder machen würde? "Grundsätzlich bereue ich nicht, was ich gemacht habe. Vielleicht würde ich den vollen Namen nicht nochmal nennen", meint die ehemalige Studierendenvertreterin im Nachhinein. Sie wurde (nicht rechtskräftig) schuldig gesprochen, muss eine Geldstrafe von rund 7.000 Euro zahlen.
Dazu meint die 33-Jährige, dass sie auch dagegen gewappnet sei. Sie erklärt, dass sie sich immerhin in der glücklichen und "privilegierten" Lage befinde, sich das Verfahren (finanziell) leisten zu können – das trifft aber nicht auf den Großteil der Betroffenen zu. "Dementsprechend braucht es unbedingt eine rechtliche Änderung, sodass es eine Möglichkeit gibt, sich gegen solche Übergriffe zu wehren", meint Maurer, die nach dem Prozess neuerlich im Netz bedroht wurde.
Täter-Opfer-Umkehr
Das Urteil regt vor allem deshalb auf, weil es sich dabei um einen klassischen Fall von Täter-Opfer-Umkehr handelt. Die SPÖ-Frauenvorsitzende Gabriele Heinisch-Hoschek meint dazu: "Es ist gut und wichtig, dass Frauen sich wehren. Sie dürfen dafür nicht auch noch bestraft werden." Auch laut Liste Pilz ist der Fall "ein Skandal", weil er "den Backlash dokumentiert und droht uns in Zeiten zurückzuführen, die wir eigentlich überwunden glaubten", so Parteichefin Maria Stern.
Abgesehen davon, dass Maurer nun zur "Täterin" gemacht wird, sorgt die Machtlosigkeit für Empörung. Das Frauenvolksbegehren meint dazu: "Der Rechtsstaat und die Notwendigkeit, dass bei negativen Äußerungen der Wahrheitsbeweis angetreten werden muss, ist zu respektieren. Doch der Fall zeigt auf, dass sich Opfer von Hass-Nachrichten kaum wehren können."
Genau das prangert auch Maurer an. Sogar der Richter habe gesagt, dass ihrer Darstellung glaube und davon überzeugt sei, dass der Besitzer des Bierlokals lüge. "Dennoch hat er mich verurteilt. Es ist schon sehr absurd", wettert die frühere Grün-Mandatarin.
Maurer-Urteil auch im Ministerrat Thema
Der Fall sowie das nicht rechtskräftige Urteil für Justizminister Josef Moser (ÖVP) aber kein Grund für Anlassgesetzgebung. Dennoch ortetet er am Mittwoch vor dem Ministerrat Lücken im Gesetz, was Beleidigung in digitalen Medien betrifft. "Es ist ein Thema, das jedenfalls diskutiert werden muss", sagte Moser.
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(red)