Politik
Sigi Maurer durfte Bierwirt "A-loch" nennen
Ein kurioser Prozess mit nicht nur einer unerwarteten Wendung ging nun auch in seinem letzten Nebenstrang zu Ende. Zumindest was Sigi Maurer betrifft.
Schon im Jahr 2018 nahm eine Causa ihren Ausgang, die von der grünen Klubobfrau Sigi Maurer jetzt endlich ad acta gelegt werden kann. Sie ging damals, weil in unmittelbarer Nähe wohnend, öfters am Lokal bzw. Shop eines Mannes in der Wiener Josefstadt vorbei, der Bier verkauft. Eines Tages wurde sie dabei von mehreren Männern "ungut angeredet".
Wenig später trudelten auf ihrem Facebook-Account zwei Nachrichten ein. Absender war der Account des Bierwirten, der Inhalt derbe, obszön, grob beleidigend und sexuell anstößig. "Du bist heute bei mir beim Geschäft vorbeigegangen", war als Konkretisierung zu lesen. Maurer postete die Nachrichten auf Twitter und nannte den Absender ein "Arschloch".
Erster Prozess
Gleich aus zweierlei Gründen strebte dann jedoch jener Bierwirt den Rechtsweg an. Maurer habe geschrieben, er persönlich – und nicht sein Account – habe die Nachrichten geschrieben. Das sei falsch, auf den PC in seinem Lokal habe jeder Zugriff, er habe die Nachrichten ganz bestimmt nicht geschrieben. In erster Instanz gewann er mit dieser Argumentation.
In der zweiten Runde wurde es ein Stück kurioser. Immer mehr in die Ecke gedrängt legte der Bierwirt plötzlich einen A4-Zettel vor, auf welchem ein "Willi" ein Geständnis ablegt. Der Prozess wurde unterbrochen, Polizisten zu Willis Adresse geschickt, dieser war trotz Corona-Lockdown aber nicht zugange. Später erklärte Willi, zum Zeitpunkt der vermeintlichen Tat habe er im Spital gelegen, im Februar zog der Bierwirt seine Klage überraschend zurück.
Zweiter Prozess
Auch im Rahmen der Prozesse kam Maurer ein Mal das Wort "Arschloch" über die Lippen, der Bierwirt sah dadurch seine Ehre verletzt und klagte abermals auf Unterlassung. Das Bezirksgericht Josefstadt sah das anders, die Beleidigung sei in einem Zustand der Entrüstung gefallen. Zudem pflegte auch der Bierwirt seinerseits stets einen ordinären Umgangston, berichtet "Die Presse".
"Die öffentliche Bezeichnung des Klägers als ,Arschloch‘ als Reaktion auf dessen obszöne und sexistische Nachrichten stellt daher eine nach Art 10 EMRK (Meinungsfreiheit, Anm.) zulässige wertende Kritik dar", zitiert "Die Presse" den Entscheid weiter.
Dritter Prozess
Für den Bierwirt dürfte der verlorene Zivilprozess noch das geringste Problem sein. Aktuell sitzt er in Untersuchungshaft, weil er Ende April seine Ex-Freundin getötet haben soll. Es gilt die Unschuldsvermutung.