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7 Staaten protestieren gegen Familienbeihilfe

Heute Redaktion
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Die geplante Indexierung der Familienbeihilfe in Österreich sorgt international für Aufregung. Sieben EU-Staaten haben bereits dagegen Beschwerde eingereicht.

Durch die Indexierung der Familienbeihilfe müssen Menschen aus Ländern mit einem niedrigeren Lohnniveau finanzielle Abstriche machen.

Indexierung möglicherweise illegal

Aus diesem Grund haben die Visegrád-Gruppe (V4), bestehend aus Polen, Tschechien, Slowakei und Ungarn, sowie Bulgarien, Litauen und Slowenien einen gemeinsamen Brief an EU-Arbeitskommissarin Marianne Thyssen verfasst. Die sieben Staaten fordern eine Überprüfung, ob die österreichische Maßnahme nicht gegen EU-Recht verstoße. Sie drohen nun mit einem Vertragsverletzungsverfahren.

"Gleiches Geld für gleiche Leistung"

"Diese Maßnahme wird Familien aus den Ländern der V4 extrem treffen", klagt der slowakische Sozialminister Jan Richter, dessen Land derzeit den Vorsitz in der Visegrád-Gruppe innehat. Seinen Angaben zufolge, wären 87.500 Kinder von dieser Änderung negativ betroffen. Der stellvertretende Sozialminister Tschechiens, Petr Hurka, betonte, dass die in Österreich arbeitenden Tschechen "zurecht die gleichen Leistungen wie österreichische Bürger erwarten" würden.

Gleiches Geld für gleiche Leistung, war auch das Argument, das die rumänische Sozialministerin, Lia Olgua Vasilescu, bei ihrer Beschwerde an Thyssen in Folge des Beschlusses der Indexierung am 24. Oktober im Nationalrat vorgebracht hatte.

Die EU-Kommission hatte direkt nach dem Beschluss angekündigt, diesen auf die Vereinbarkeit mit EU-Recht überprüfen zu wollen. In einer ersten Stellungnahme erklärte ein Sprecher damals: "Eine Indexierung ist nach dem EU-Recht nicht erlaubt, das hat auch der EuGH bestätigt." Es sei eine Frage der Fairness: wenn Arbeitnehmer ihre Beiträge in das nationale Wohlfahrtssystem einzahlen, könnten sie auch dieselben Beihilfen erwarten.

Familienministerium verteidigt sich

Das Familienministerium verteidigt seine Pläne. Kritik hätten mehrheitlich jene Länder geäußert, die „keine Familienbeihilfe an die eigenen Staatsbürger, die bei uns arbeiten, ausbezahlen und somit ihre Verpflichtung umgehen", hieß es heute in einer der APA übermittelten Stellungnahme.

Die Forderung nach „gleicher Leistung für gleiche Einzahlung" sei nicht gerechtfertigt. Das Argument sei „unrichtig", weil die österreichische Familienbeihilfe „durch Dienstgeberbeiträge und nicht den einzelnen Arbeitnehmer finanziert wird", sagte der Sprecher von Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP), Herbert Rupp.

Österreich hat derzeit den Vorsitz im Rat der Europäischen Union inne. Die Indexierung soll am 1. Jänner 2019 in Kraft treten, am Tag nach dem Ende der österreichischen Ratspräsidentschaft.

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