Politik
Sebastian Kurz schon Anfang September einvernommen
Die WKStA ermittelt wegen des Verdachts auf Falschaussage gegen Sebastian Kurz. Der Kanzler wurde Anfang September von einem Richter einvernommen.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz. Es geht um den Verdacht der Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss. Bereits Ende Juli wurde bekannt, dass er durch einen Richter einvernommen wird, das Ermittlungsverfahren aber nicht öffentlich stattfinden wird, "Heute" berichtete.
Wie nun die ÖVP bestätigt, erschien Kurz erschien bereits Anfang September vor einem Richter des Straflandesgerichts Wien.
"Ich bin froh, nach Monaten falscher Vorwürfe Anfang September mehrere Stunden die Möglichkeit gehabt zu haben, vor einem Richter zu den falschen Vorwürfen, die aufgrund einer Anzeige durch die NEOS gegen mich erhoben wurden, Stellung zu nehmen", erklärte der Kanzler in einer Stellungnahme. "Dabei konnte ich ausführlich zur Bedeutung einer doppelten Verneinung, oder wie ein 'Na' auf ein 'Nie' zu werten sei, beziehungsweise auf Unterschiede in der Formulierung 'eingebunden im Sinne von informiert' und 'eingebunden im Sinne von involviert' Stellung nehmen und damit die ungerechtfertigten Beschuldigungen widerlegen und entkräften."
"Aussagen entsprachen meinem damaligen Wissens- und Erinnerungsstand"
Konkret geht es um den Verdacht der Falschaussage während seiner Befragung im Ibiza-Untersuchungsausschuss. Dabei soll er rund um den Bestellvorgang für den einstigen Öbag-Chef Thomas Schmid die Fraktionen falsch informiert haben. Kurz hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen.
In einer "verantwortlichen Äußerung" versicherte Kurz, bei seiner U-Ausschuss-Befragung am 24. Juni 2020, dass seine Aussagen den "damaligen Wissens- und Erinnerungsstand" entsprachen. Er habe "nicht die geringste Absicht" gehabt, falsche Aussagen zu machen.